Laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig. Denn ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden.
Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt hatte nur wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai Verschärfungen bei der Grenzkontrollen durchgesetzt. Er ordnete an, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun aber zeigte, ist das rechtswidrig. Dabei handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Konkret ging es im vorliegenden Fall um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland gereist sind. Sie wurden dann am 9. Mai auf dem Bahnhof Frankfurt von der Bundespolizei kontrolliert.
Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie aber noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Begründet wurde die Zurückweisung mit dem Argument, dass sie aus einem sicheren Drittstaat gekommen seien, so orft.at.
Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.