Die Wiener Polizei berichtete am 9. September in einer Presseaussendung über eine 16-jährige Schülerin, die eine Stichverletzung im Bauchbereich aufwies. Im Zuge einer Durchsuchung der Schule, wo die Verletzung entstanden sein soll, konnte ein Messer sichergestellt werden.
Da zunächst Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte, führte das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, Ermittlungen in alle Richtungen. Der Verdacht auf eine Tatbeteiligung Dritter erhärtete sich dabei nicht.
Stattdessen verdichteten sich laut Polizei immer mehr die Hinweise, dass die Verletzung selbst zugefügt worden war.
Noch vor ihrem anberaumten Ladungstermin erschien die 16-Jährige in der Außenstelle des Landeskriminalamts und gab im Rahmen einer Vernehmung an, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben.
Als Motiv nannte das Mädchen den "Wunsch nach Aufmerksamkeit". Fremdverschulden kann somit ausgeschlossen werden.