Dreieinhalb Jahre lang zahlten zwei Wienerinnen zu viel Miete für ihre Altbauwohnung in Mariahilf. Erst als ihnen die monatlichen Kosten verdächtig hoch vorkamen, ließen sie den Mietzins überprüfen. Es hat sich ausgezahlt!
Die beiden Frauen lebten von Herbst 2021 bis Frühjahr 2025 gemeinsam in einer 98 Quadratmeter großen Wohnung. Der Mietvertrag war auf vier Jahre befristet, sie zogen allerdings bereits einige Monate vor Vertragsende aus.
Für die Wohnung verlangte der Vermieter zu Beginn 950 Euro pro Monat. Die beiden Frauen wandten sich an die Mietervereinigung Wien. Mietrechtsexpertin Bettina Regenfelder brachte für sie einen Antrag auf Überprüfung des Mietzinses bei der Schlichtungsstelle ein.
Das Gutachten bestätigte den Verdacht: Ausgehend vom damaligen Richtwertmietzins, dem Lagezuschlag und weiteren erlaubten Zuschlägen wären höchstens rund elf Euro pro Quadratmeter zulässig gewesen.
Doch ein wichtiger Faktor wurde noch nicht mit einbezogen. Weil der Mietvertrag auf vier Jahre befristet war, stand den beiden Mieterinnen ein gesetzlicher Befristungsabschlag von 25 Prozent zu. Dadurch sank der zulässige Mietzins laut Überprüfung auf 8,20 Euro pro Quadratmeter.
2025 wurde es für die Frauen noch teurer. Aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöhte der Vermieter die Nettomiete auf mehr als 1.100 Euro. Dazu kamen rund 50 Euro monatliche Möbelmiete für die Küche. Kurz vor ihrem Auszug zahlten die beiden schließlich mehr als 1.500 Euro Bruttomiete.
Am Ende einigten sich die Beteiligten auf ein Vergleichsangebot des Vermieters. Die beiden Frauen erhielten 7.500 Euro zurück.
Die Mietervereinigung weist in diesem Zusammenhang auch auf wichtige Fristen hin: Bei befristeten Mietverhältnissen kann der Mietzins spätestens bis sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses beziehungsweise nach dessen Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis überprüft werden.
Bei unbefristeten Verträgen muss ein entsprechendes Verfahren innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Mietzinsvereinbarung eingeleitet werden.