Wohnen

Mieter aufgepasst! So können Immo-Makler Gesetz umgehen

Ab 1. Juli sollen Mieter entlastet werden und Maklergebühren Geschichte sein – doch die Mietervereinigung ortet einige Schlupflöcher im neuen Gesetz.

Bezahlen soll Makler zukünftig der, der sie beauftragt hat – doch die Mietervereinigung sieht Umgehungsmöglichkeiten.
Bezahlen soll Makler zukünftig der, der sie beauftragt hat – doch die Mietervereinigung sieht Umgehungsmöglichkeiten.
Getty Images (Symbolbild)

Vor fast einem Jahr kündigte die Regierung eine Novelle bei den Makler-Gebühren an – ab 1. Juli soll demnach das Bestellerprinzip gelten: Derjenige der den Makler beauftragt, soll ihn fortan auch bezahlen müssen. Damit sollen Mieter entlastet werden, die bislang in der Regel die Maklerprovision selbst zahlen mussten, oftmals ohne nennenswerten Mehrwert durch die Arbeit des jeweiligen Maklers. Nun liegt der zweite Entwurf der Novelle vor. Sie erntet von der Mietervereinigung erneut heftige Kritik. 

Im "Ö1"-Mittagsjournal meint der Präsident der Mietervereinigung Österreich, Georg Niedermühlbichler, zum vorliegenden Entwurf: "Es gleicht einer Verhöhnung". Die 23 Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf wären lediglich Präzisierungen, die vielen Umgehungsmöglichkeiten wären hingegen nicht beseitigt worden. Für "unseriöse Makler" sei es weiterhin eine Leichtigkeit, potenzielle Mieter unter Druck zu setzen und so zur Bezahlung einer Provision zu drängen. 

Durch die Hintertüre

Zwar sei ein solches Vorgehen nicht rechtens, in der Praxis werde das vorliegende Gesetz jedoch dazu führen, dass Wohnungssuchende in vielen Fällen entweder Maklergebühren bezahlen oder den Zuschlag zur gewünschten Wohnung eben nicht erhalten werden. Ein weiteres Problem bei der Novelle sei die Beweislast, die bei den Mietern liege. 

Es sei im Nachhinein als Mieter sehr schwierig zu beweisen, dass man nicht provisionspflichtig gewesen wäre, so Andreas Pöschko von der Mietervereinigung im "Ö1"-Mittagsjournal. In Deutschland beispielsweise seien Mieter viel besser geschützt, da dort im Zweifelsfall der Makler beweisen müsse, dass er überhaupt provisionsberechtigt ist – laut Pöschko ein gravierender Unterschied. 

Zu niedrige Strafen

Geht die Novelle so durch, müssten Mieter demnach vor Gericht beweisen, dass der Makler mit dem Vermieter einen Vermittlungsvertrag bzw. einen Auftrag hatte, was in der Praxis nicht möglich sei. 

Auch rechtswidriges Verhalten von Maklern werde im Vergleich zu unseren deutschen Nachbarn zu wenig streng bestraft: Während die Novelle Verwaltungsstrafen mit einer maximalen Höhe von 3.600 Euro vorsieht, können rechtsbrüchige Makler in Deutschland bis zu 25.000 Euro berappen. Außerdem fordert die Mietervereinigung außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung, da Gerichtsverfahren für viele mit zu hohen Kosten verbunden seien. 

"Panikmache" der Mietervereinigung?

Auch die andere Seite kam im "Ö1"-Mittagsjournal zu Wort: Der Immobilien-Makler Gerald Gollenz hat naturgemäß eine andere Meinung zur geplanten Gesetzesnovelle. Aus seiner Sicht hat die Mietervereinigung das "Gesetz nicht ganz verstanden". Im Gesetz sei "alles genau geregelt", er ortet "Panikmache" vonseiten der Mietervereinigung. 

Makler müssen seiner Interpretation nach darlegen, "dass sie nicht schon einen Auftrag vom Vermieter haben". Er sieht keine Schlupflöcher: "Alles was angeboten wird, ist schriftlich festgelegt". Streitfälle werde es keine geben.

Ganzer Branche "Geschäftsgrundlage entzogen"

Dennoch ist er nicht glücklich mit der Gesetzesänderung: Man würde einer ganzen Branche mit 11.000 Beschäftigten "die Geschäftsgrundlage entziehen". Ob die Novelle denn mieterfreundlich sei? Da ist sich Gollenz nicht so sicher, da Maklern die Rolle "als Mediator zwischen Mieter und Vermieter" und "die Beratung des Mieters" verboten würde.

Aktuell scheint also niemand so richtig zufrieden mit dem Stand der Gesetzesnovelle zu sein.

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    Diese Absage ist nicht nur unhöflich, sondern auch illegal.
    Diese Absage ist nicht nur unhöflich, sondern auch illegal.
    iStock / Leserreporter