"Heute"-Leser Sandro mietete kürzlich im Netz einen Ford Custom von der Firma "123-Transporter" – zum vermeintlichen Bestpreis. Für den Wiener sollte der Deal jedoch zu einem kostspieligen Spaß werden, denn: Weil er laut dem Mietunternehmen das Fahrzeug neun Sekunden lang zu schnell fuhr, wurden ihm 45 Euro abgebucht – mehr dazu hier.
Sandro hatte keine Wahl, konnte sich gegen die Transaktion von seinem Konto nicht wehren und alarmierte sofort seine Bank. Er kann wohl von Glück sprechen, dass es lediglich bei 45 Euro blieb. Die "Heute"-Leser Alpaslan und Yasin wurden mit dutzenden Transaktionen belastet, bis ihre Konten komplett leer und tausende Euro weg waren – "Heute" berichtete.
Doch wie ist es möglich, dass eine Mietwagenfirma willkürlich Geld eines Kundenkontos abbuchen kann? Darüber sprach "Heute" mit der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Zunächst sei die Tatsache an sich fragwürdig, dass der Vermieter – wohl auf Grundlage des Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Recht ableitet, Sanktionen für festgestellte Übertretungen eigenständig zu verhängen.
"Zumindest müsste ein solches Recht - bei Konsumentengeschäften – wohl ausdrücklich ausgehandelt worden sein", heißt es seitens des ÖAMTC. Das Gleiche würde für die Verwendung der personenbezogenen Daten gelten: "Auch hier wird zumindest eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig sein – wenn diese überhaupt zulässig ist."
Zu guter Letzt seien auch die Abbuchungen zu hinterfragen. Die Transaktionen müssten "so wie die Überwachung und die Sanktionierung selbst klar und ausdrücklich vereinbart sein", so der ÖAMTC abschließend.
In den Fällen von Alpaslan und Yasin mutierte die Miete eines Fahrzeugs zum absoluten Albtraum: Statt den vereinbarten Kosten von wenigen hundert Euro wurden ihre Konten wörtlich leergeräumt. Bei Alpaslan beliefen sich die Abbuchungen auf über 2.400 Euro, Screenshots zeigen mindestens 41 Transaktionen innerhalb eines Tages. "Wie kann so etwas in Österreich passieren?", blieb der Wiener ratlos zurück.
Top-Jurist Norbert Piech sieht dies ähnlich und stuft der Verhalten der Firma als sittenwidrig ein. Er empfiehlt, sich in solchen Fällen an einen Anwalt zu wenden. Für die AGB gilt nämlich laut ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) eine Geltungskontrolle, für Zusatzahlungen bedarf es außerdem ein zusätzliches Sepa-Lastschriftmandat – dies habe Sandro zu keiner Zeit unterschrieben. Auf Anfragen von "Heute" gab es seitens der Firma "123-Transporter" bislang keine Reaktionen.