Nicht nur Papierführerschein

Millionen Österreicher müssen Führerschein tauschen

Millionen Autofahrer in Österreich müssen ihren Führerschein bis 19. Jänner 2033 tauschen. Betroffen sind nicht nur Besitzer der rosa Scheine.
André Wilding
16.08.2026, 14:00
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Er steckt noch immer in Millionen Geldbörsen: der alte rosa Papierführerschein. Doch seine Tage sind gezählt. Spätestens am 19. Jänner 2033 müssen die betroffenen Lenker auf einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umsteigen.

Grund dafür ist eine EU-Regelung. Ab dem Stichtag sollen nur noch die einheitlichen Scheckkarten-Führerscheine gelten. Der notwendige Wechsel betrifft in Österreich einen beträchtlichen Teil der Autofahrer.

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Von den derzeit rund 7,5 Millionen ausgestellten Führerscheinen dürften noch etwa 2,5 Millionen alte Papierführerscheine im Umlauf sein. Obwohl diese grundsätzlich kein Ablaufdatum haben, müssen auch sie spätestens 2033 ersetzt werden.

19. Jänner 2033

Doch nicht nur Besitzer eines rosa Führerscheins müssen handeln. Auch Scheckkarten-Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind vom Umtausch betroffen. Erst danach ausgestellte Führerscheine entsprechen der EU-weit einheitlichen Ausführung mit entsprechenden Kartenelementen und Sicherheitsmerkmalen.

Bis zum 19. Jänner 2033 können die betroffenen Führerscheine grundsätzlich weiterverwendet werden. Voraussetzung ist, dass kein früheres Ablaufdatum eingetragen ist. Außerdem müssen Name und andere Daten noch lesbar sein und der Besitzer muss auf dem Foto eindeutig erkennbar sein.

Wer möchte, kann den Führerschein bereits vor Ablauf der Frist freiwillig tauschen. Das könnte sich auch mit Blick auf den erwarteten Andrang vor dem Stichtag anbieten. Laut ORF könnten zudem die Kosten in den kommenden Jahren steigen. Aktuell werden für eine Duplikatausstellung 73 Euro fällig.

"Keine ärztliche Untersuchungen"

Für neu ausgestellte Führerscheine gilt übrigens eine Befristung von 15 Jahren. Danach muss das Dokument verlängert werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Lenker erneut ihre Fahrtauglichkeit beweisen müssen.

"Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt", heißt es dazu auf oesterreich.gv.at.

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