Die Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber in Österreich ist bereits seit dem 16. Juli 2024 in Kraft. Damit sollen Asylwerber etwa Grünflächen in Gemeinden pflegen, in Pflegeheimen oder in Obdachloseinrichtungen tätig sein.
"Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer strengen und harten, aber gerechten Asylpolitik. Mit dem Stopp des Familiennachzugs bei Asylberechtigten wird dazu ein weiterer Schritt gesetzt", hält Innenminister Gerhard Karner fest.
Wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilt, wurden seit Juli 2024 dabei mehr als 292.000 Stunden gemeinnützige Arbeit in Österreich geleistet – Stand Mitte April 2025. Rund 77 Prozent der Asylwerber seien der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nachgekommen.
Doch nicht alle wollen auch gemeinnützigen Arbeit leisten. Und das hatte laut dem Innenministerium auch Konsequenzen. Jenen 23 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde nämlich das Taschengeld gekürzt – und zwar von 40 auf 20 Euro.
Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften, oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden, etwa die Pflege von Grün- und Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde etc.
Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit umfasst zehn Stunden pro Monat. Menschen, die zum Beispiel aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können, sind ausgenommen.
Seit dem 1. Juni 2024 müssen alle Asylwerber in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verpflichtend an Schulungen zu Leitlinien und Normen teilnehmen.
Dabei stehen Kultur, Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Kampf gegen Antisemitismus im Fokus. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird das Taschengeld ebenfalls gekürzt.