Zu schlechtes Deutsch

"Kein Tabu" – Minister will Kindern Sommerferien kürzen

Sowohl für Kinder als auch für Eltern soll es schärfere Maßnahmen geben, wenn die Sprösslinge zu schlechtes Deutsch sprechen.
Newsdesk Heute
20.04.2025, 13:00

Etwas über vier Jahre lang war Christoph Wiederkehr (NEOS) in Wien Vizebürgermeister und Stadtrat für Bildung, Jugend und Integration – die Probleme sind heute so groß wie nie. Die alarmierenden Zahlen sind hinlänglich bekannt: 50 Prozent der Erstklässler kann kein Deutsch, an manchen Schulen sind es sogar 85 Prozent – obwohl die Mehrheit hier geboren ist.

Kulturelle Verweigerung

Kein gutes Zeugnis für Wiederkehr, der nun sogar zum Bildungsminister aufgestiegen ist. Woran das liegt? "Wir wissen, dass manche Bevölkerungsgruppen, die den Kindergarten besonders brauchen würden, ihn aus kulturellen Gründen oft nur ein Jahr besuchen", sagt er im Interview mit dem "Kurier". Mit dem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr wolle man diese Familien erreichen.

Gleichzeitig müsse man aber auch an anderen Schrauben drehen, kündigt Wiederkehr an, etwa bei der Besuchspflicht. "Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, muss tagsüber länger im Kindergarten bleiben", bringt er eine Art "Nachsitzen" ins Spiel. "Und auch die Sommerferien sind kein Tabu: Kinder, die nicht ausreichend Deutsch können, sollen im Sommer zwei Wochen in ein Sprachtraining."

Strafen für Eltern

Auch Kinder haben aber natürlich ein Recht auf Freizeit und Ferien, deshalb müsse man hier auf die Balance achten. Und dabei sei es eben ein guter Schritt, eher die langen Sommerferien zugunsten der Deutschförderung zu verkürzen. "Das löst das Problem nicht zur Gänze. Aber es ist ein weiterer Mosaikstein."

Gleichzeitig gelte es, bei den Eltern anzusetzen. "Deutsch ist die Eintrittskarte in unsere Gesellschaft, wer nicht Deutsch kann, hat weniger Chancen. Das müssen alle Eltern wissen", sagt der Bildungsminister im "Kurier".

Deswegen will er auch hier stärkere Sanktionen einführen. "Ich habe das selbst in Wien erlebt. Wenn Eltern beispielsweise das Gespräch mit einer Lehrerin verweigern, obwohl ihr Kind suspendiert worden ist, müssen wir bis zu Verwaltungsstrafen gehen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.04.2025, 14:15, 20.04.2025, 13:00
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