Niederösterreich

Missbrauchsarzt sitzt jetzt seit Tagen im Gefängnis

3 Jahre Haft wegen Missbrauches hatte ein Arzt aus NÖ ausgefasst, doch bis jetzt wehrte er sich mit Winkelzügen gegen einen Strafantritt.
17.04.2023, 18:16
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Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung zu drei Jahren Haft hatte ein Mediziner Mitte/Ende 30 aus Niederösterreich alles versucht, um keinen Tag im Gefängnis sitzen zum müssen.

Gesundheit lässt Haft nicht zu

Denn der Arzt suchte um Aufschub beim zuständigen Landesgericht wegen mutmaßlicher Haftuntauglichkeit an. Der Grund: Seine Gesundheit ließe eine Haft schlichtweg nicht zu, in der Justizanstalt wäre die notwendige medizinische Versorgung nicht garantiert.

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Wie berichtet hatte der Ex-Feuerwehrarzt und ehemalige AKH-Arzt eine Minderjährige missbraucht und Mädchen begraptscht. Das Wiener AKH trennte sich bei Bekanntwerden der Vorwürfe vom Facharzt, mit 1. März 2021 begann er als Anästhesist im Kremser Uniklinikum.

Noch 18 Monate im Spital gearbeitet

Anfang Dezember 2021 wurde er - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Haft verurteilt - alles dazu hier. Und da das Urteil nicht rechtskräftig war und der Arzt somit weiterhin einen "Leumund" hatte, arbeitete er weiter im Kremser Spital. In Summe rund 1,5 Jahre lang - mehr dazu hier.

Seine Vorgeschichte wurde dem Klinikum erst nach Monaten bekannt (obwohl schon Anfang Mai 2022 eine Mail ans Spital geschickt worden war, Anm.), wirbelte im September 2022 viel Staub auf, dann wurde das Urteil rechtskräftig. Die Causa hatte sogar die Suspendierung des ärztlichen und kaufmännischen Direktors des Klinikums Krems nach sich gezogen (erstmals in der jungen Geschichte der Landesgesundheitsagentur Niederösterreich). Auch eine Kommission wurde eingesetzt.

Strafantritt mit 12. April

Als es schließlich bezüglich Strafantritt ernst wurde, suchte der gewiefte Mediziner um Aufschub wegen mutmaßlicher Haftuntauglichkeit an. Ein Gutachten wurde in der Folge vom zuständigen Richter eingeholt, die Expertise langte mit Mitte Jänner am Landesgericht Korneuburg ein. Der Richter leitete die Causa an die Generaldirektion des Justizministeriums weiter, um Kenntnis zu erlangen, ob die medizinischen Rahmenbedingungen für eine medizinische Versorgung des Arztes in einer Haftanstalt gegeben wären oder nicht.

Doch jetzt halfen alle Winkelzüge des Arztes und seines Anwaltes nichts mehr: Mit 12. April 2023 musste der Facharzt seine dreijährige Haftstrafe antreten. 

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