Vor knapp über einem Jahr fand eine 27-Jährige einen Abholschein in ihrem Postkasten. Damit machte sie sich zur nächsten Filiale auf und holte das Paket ab. Das Problem: Das Päckchen war gar nicht an sie adressiert.
Die Mutter von drei Kindern unterschrieb dennoch mit falschem Namen und steckte das Paket ein. Darin befand sich ein neues Smartphone im Wert von rund 1.150 Euro. Für diese Aktion musste sich die Arbeitslose nun vor Gericht verantworten.
Wie die "Krone" berichtet, gestand die Beschuldigte in der Verhandlung, dass sie das Handy gleich nach Abholung am "Innsbrucker Hauptbahnhof für 800 bis 900 Euro" weiterverkauft hatte.
Die Mutter flehte die Richterin an, sie nicht ins Gefängnis zu stecken. Es war jedoch nicht das erste Vergehen der 27-Jährigen. Sie wurde bereits für den Diebstahl von Kinderschuhen und Kleidung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Vorsitzende ermahnte die Frau, dass sie nicht mehr viele Chancen bekommen werde, sprach dann aber ein mildes Urteil: eine bedingte Zahlung von 800 Euro. Dies ist jedoch noch nicht rechtskräftig.