Schock im Bezirk Hollabrunn! Ein erst 12-jähriger Bub soll am Montag (3. November) auf einem Spielplatz in Ziersdorf mit einer Pistole herumgefuchtelt und sogar in die Luft geschossen haben. Wie sich herausstellte, gehörte die Waffe seinem Vater – illegal!
Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler nicht nur die Glock 19 – geladen im Kinderzimmer des Buben – sondern auch noch eine weitere Faustfeuerwaffe und zwei Langwaffen. Der Vater hatte die Waffen laut derzeitigem Ermittlungsstand unerlaubt besessen.
Laut Polizei war ein Streit mit einem gleichaltrigen Freund der Auslöser. Der Bub habe den anderen gezwungen, sich hinzuknien und sich zu entschuldigen, so Polizeisprecher Johann Baumschlager gegenüber dem "ORF NÖ". Zwischen 16.30 und 17.30 Uhr soll der 12-Jährige schließlich mehrere Schüsse in die Luft abgefeuert haben.
Nach einer Anzeige eines anderen Kindes mit dessen Eltern laufen nun Ermittlungen.
Gegen den Vater wird wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, gegen den 12-Jährigen wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und ebenfalls nach dem Waffengesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Bub wurde in eine Kriseneinrichtung des Landes gebracht – die BH Hollabrunn prüft, wie es weitergeht.
Karl-Josef Weiss reagierte auf "Heute"-Anfrage zum aktuellen Stand in einem schriftlichen Statement wie folgt: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich mitteilen, dass der betroffene 12-Jährige auf derzeit unbestimmte Zeit in einer Krisenunterbringungsstelle für Kinder und Jugendliche untergebracht ist. Über den Verlauf des Falles kann ich Ihnen leider keine konkrete Auskunft erteilen, es wird aber festgehalten, dass die weiteren Entscheidungsschritte ausschließlich unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl getroffen werden. Bei diesem Entscheidungsprozess werden selbstverständlich das familiäre, das soziale, das rechtliche und nicht zuletzt auch das emotionale Umfeld des Kindes berücksichtigt."
Auf "Heute"-Anfrage betonte die NÖ Bildungsdirektion, dass alle Abläufe in enger Abstimmung mit Polizei und Ermittlungsbehörden erfolgen: "Das dient auch dazu, laufende Verfahren nicht zu gefährden."
Man habe an allen Schulstandorten Krisenhandbücher und Leitfäden, die regelmäßig überprüft und angepasst würden. "Im Mittelpunkt steht immer die Sicherheit von Schülern, Lehrkräften und Schule. Eine akute Bedrohungslage gab es in diesem Fall nie", heißt es weiter. Die Schulpsychologie stehe der Schule (andere Ortschaft), in die der 12-Jährige ging, unterstützend zur Seite.