Angeklagter bestritt Vorwürfe

"Mord mit 17 Schlägen" – Lebenslang für 28-Jährigen

Gut gekleidet erschien ein 28-Jähriger auch am zweiten Prozesstag vor Gericht: Er soll eine 81-Jährige ermordet haben – das Urteil: lebenslang!
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Am Dienstag startete um 9 Uhr am Landesgericht Wiener Neustadt der zweite Verhandlungstag im Mordfall einer 81-Jährigen. Als Tatverdächtiger musste sich ein 28-jähriger Mann verantworten, den die Polizei bereits am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen hatte. Auch am zweiten Verhandlungstag beteuerte er seine Unschuld.

Zu Jahresbeginn machte die Polizei einen grausigen Fund: Im Februar wurde in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses in Baden, Niederösterreich, die Leiche der 81-jährigen Margit G. gefunden. Die Frau wies schwere Kopfverletzungen auf. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte das Opfer "durch mindestens 17 wuchtige Schläge gegen den Schädel mit einem hammerähnlichen Gegenstand getötet haben". Das Tatwerkzeug soll ein Schlosserhammer gewesen sein.

Pensionierte Friseurin

Nachbarn beschrieben die pensionierte Friseurin als "fit, gepflegt und stets elegant gekleidet". Die Ermittlungen gestalteten sich zunächst schwierig, die Polizei suchte die Umgebung ab, konnte jedoch keine verdächtigen Gegenstände sicherstellen.

Dann der Durchbruch: Eine an der Leiche gefundene DNA-Spur hatte die Polizei dem Verdächtigen zugeordnet. Nach einem ersten Verhandlungstag am 18. November stand der 28-Jährige am 25. November erneut vor Gericht. Es war der zweite Verhandlungstag – und an diesem fiel auch ein Urteil.

"Bin unschuldig"

"Ich sitze unschuldig im Gefängnis", beteuerte der Tatverdächtige. "Dass ich eine Person, die ich sehr geliebt habe, ermordet haben soll, ist unbeschreiblich", schoss er nach, während er gut gekleidet, im blauen Anzug mit weißem Hemd und Krawatte, auf der Anklagebank saß.

Im "Heute"-Gespräch sprach sein Verteidiger, Anwalt Rudolf Mayer, zuletzt von Unklarheiten im Rahmen der Ermittlungen. Denn die Verstorbene, so die Argumentation, sei für seinen Mandanten eine Art "Leihoma" gewesen. Darüber hinaus könne DNA ja auch übertragen werden, so Mayer. Auch beim Prozess sprach der Anwalt von Indizien, die aber keine Beweise gegen seinen Mandanten seien. Nach wie vor fehlte die Mordwaffe.

IT-Forensik eher entlastend

Ein brisantes Detail hatte die Ermittler beschäftigt: Wie bekannt wurde, soll der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat laut seines Anwalts telefoniert und gechattet haben. Zudem soll sogar die Mutter des 28-Jährigen noch am Nachmittag des betreffenden Tages die 81-Jährige besucht haben. Während des gesamten Vormittags des zweiten Verhandlungstages wurde dieses Thema beleuchtet.

Die Überraschung: Das IT-forensische Gutachten hatte keine Rückschlüsse auf eine Mordabsicht ergeben. Im Suchverlauf des Verdächtigen fand sich kein Hinweis, dass er die Tat geplant haben könnte. Nik Rast, der gemeinsam mit Rudi Mayer den Tatverdächtigen verteidigte, war folgender Überzeugung: "Der Staatsanwalt hat zu früh zu ermitteln aufgehört. Es ist seine Aufgabe, die Schuld zu beweisen – dies ist ihm nicht gelungen." Das Unterfangen, seinem Mandanten die Tat zu unterstellen, bleibe im Versuchsstadium stecken.

Top-Verteidiger Nik Rast mit Staatsanwalt vor der Verhandlung im Zwiegespräch.
Sascha Trimmel

Staatsanwaltschaft sprach von "Erbschleicher"

Bezüglich eines möglichen Motivs führte die Staatsanwaltschaft an, der Mann könnte aus Rache gehandelt haben könnte, weil er nicht im Testament berücksichtigt wurde. Im Prozess sprach die Staatsanwaltschaft von einem "Erbschleicher".

Rudi Mayer im Gerichtssaal in Wr. Neustadt (NÖ)
Sascha Trimmel

Für die Verteidigung ergab diese Annahme jedoch keinen Sinn. Sein Mandant sei unbescholten, bis zuletzt immer berufstätig gewesen. Insgesamt acht Geschworene zeigten sich dann aber von der Schuld des Angeklagten überzeugt: Lebenslang! Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und meldete Berufung an.

Laut seinen Anwälten sei der 28-Jährige "halbwegs gefasst", sein Bruder und sein Vater seien aber in Tränen ausgebrochen. Der Einwand der Anwälte: Der Teppich, auf dem die Leiche der Frau gefunden worden war, sei – anders als beantragt – nie auf DNA und Spuren untersucht worden.

{title && {title} } agh,VF, {title && {title} } Akt. 25.11.2025, 19:46, 25.11.2025, 14:36
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