Ein Ehe-Streit eskalierte völlig: Morddrohungen, Gewalt und Sachbeschädigungen führten am Ende dazu, dass eine Frau ihren Unterhaltsanspruch verlor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Entscheidung.
Die Wiener Familienanwältin Carmen Thornton thematisiert den Fall nun erneut in einem TikTok-Video, das bereits 22.900 Aufrufe (Stand 09.08.) erzielte. Sie zeigt damit, wie weitreichend schweres Fehlverhalten im Zuge einer Ehekrise sein kann.
Der Mann verdiente bis 2016 als Miteigentümer einer Bank in der Ukraine ein hohes Einkommen. Doch schließlich wurde die Bank verstaatlicht, der Mann fiel um sein hohes Einkommen um. 2018 erkrankte der ehemalige Banker auch noch schwer, 2019 folgte dann die Scheidung.
Nach den gerichtlichen Feststellungen verließ die Frau 2020 die gemeinsame Wohnung in Wien und ließ die drei Kinder vorübergehend mit dem Kindermädchen zurück. Mehrere Tage war sie nicht erreichbar. Als der Mann später zurückkam, fand er die Kinder ohne ihre Mutter vor.
Im Schlafzimmer soll die Frau zudem eine ungewöhnliche und bedrohlich wirkende "Installation" hinterlassen haben. Ein Messer lag bei Bildern der drei Kinder, außerdem war es am Hals einer Kinderstatue angesetzt. Der Mann nahm die Kinder daraufhin mit in die Ukraine. Den Kontakt zur Mutter verweigerte er in weiterer Folge.
Danach eskalierte die Situation. Die Frau schickte dem Mann angeblich zahlreiche Nachrichten mit massiven Gewalt- und Morddrohungen. Darunter fanden sich Aussagen wie "lebendig zerschneiden", "Gedärme rausholen" oder "mit einen Hammer den Schädel brechen". Auch eine Brandstiftung in seiner Wohnung und ein Säureangriff auf eine angebliche neue Freundin wurden angedroht.
Zusätzlich stellte das Gericht körperliche Angriffe, Sachbeschädigungen und den Verkauf wertvoller Uhren des Mannes ohne dessen Zustimmung fest.
Trotz dieser Vorgeschichte verlangte die Frau monatlich 33.000 Euro vorläufigen Unterhalt. Die Vorinstanzen lehnten die Forderung ab. Der OGH bestätigte diese Entscheidung 2024. "Das Benehmen war alles andere als gut und da haben die Gerichte dann gesagt, wer sich so benimmt, ist nicht mehr schutzwürdig und bekommt keinen Unterhalt mehr", erklärt Anwältin Thornton.
Der OGH hielt damals fest, dass die Frau mit ihren Drohungen, Beleidigungen, Tätlichkeiten und Vermögensschädigungen "jedes noch tolerierbare Ausmaß weit überschritten" habe. Die geforderten 33.000 Euro monatlich bekam die Frau nicht. Stattdessen musste sie daraufhin von Sozialhilfe leben.