Der Angeklagte (28), ein gelernter Industriekaufmann, der bis zur Kündigung gut verdient hatte und zuletzt in einer 110-Quadratmeter-Wohnung lebte, erschien gestern in feinem Zwirn – blauer Anzug, weißes Hemd und Krawatte.
"Ich sitze hier seit neun Monaten unschuldig im Gefängnis", so der gebürtige Rumäne, der mit vier Jahren nach Baden gekommen war, vor Gericht am Dienstag beim Mordprozess in Wr. Neustadt. Das Opfer, die frühere Friseurin Margit G. (81), sei "eine geliebte Person, wie meine eigene Oma" für ihn gewesen.
Das Opfer kannte er bereits seit seiner Kindheit – die Frau sei eine Art "Leihoma" für ihn gewesen, hieß es auch seitens der Staatsanwaltschaft. Der 28-Jährige, er nahm erst nach 15 Minuten Platz, weil er im Gerichtssaal stehen wollte, bekannte sich nicht schuldig.
Laut Staatsanwaltschaft soll der gut aussehende Beschuldigte hingegen die 81-Jährige in ihrer Wohnung in Baden "auf brutalste Weise" ermordet haben – 17 Mal soll er mit einem Schlosserhammer gegen den Kopf geschlagen haben. Dann soll der Mann seine Hände und die Tatwaffe fein säuberlich im Waschbecken in der Küche gewaschen, sich mit einem Geschirrtuch abgetrocknet und die Wohnung verlassen haben.
Seine DNA-Spuren an der Leiche, in der Küche, dazu Schuhabdrücke am Boden würden den Rumänen belasten. Auch zwei Haare der Katze des Angeklagten sollen an der Toten gefunden worden sein. Das Motiv? Der Angeklagte "ist aus meiner Sicht ein Erbschleicher", so der Staatsanwalt. Die Frau mit Eigentumswohnung in bester Lage soll dies durchschaut, nicht mitgespielt haben: "Ihr Todesurteil." Denn auch durch Glücksspiel und fehlendes Einkommen soll das Geld beim 28-Jährigen zuletzt knapp geworden sein.
Anwalt Rudolf Mayer, der mit Nikolaus Rast verteidigt, sah lediglich Indizien, keine Beweise. Laut IT-Gutachten habe sein Mandant in der Tatnacht telefoniert und soziale Medien genutzt, DNA-Spuren könnten über weitere Personen übertragen worden sein.
Die Geschworenenverhandlung im Schwurgerichtssaal im ersten Stock ist für zwei Tage anberaumt. Weiter geht es am 25. November, hier soll auch ein Urteil fallen. Dem Angeklagten wird das Verbrechen des Mordes vorgeworfen, es gilt die Unschuldsvermutung.