Ärger statt Traumhaus: Ein Häuslbauer aus dem Mühlviertel sah sich plötzlich mit saftigen Mehrkosten und unklaren Rechnungen konfrontiert. Für ihn war nicht nachvollziehbar, wofür genau er zahlen sollte.
Beauftragt war ein Einfamilienhaus um rund 229.500 Euro, später kamen Zusatzleistungen um mehr als 76.000 Euro dazu. Insgesamt stellte das Bauunternehmen 26 Rechnungen über mehr als 325.000 Euro aus. Das Problem: Aus den Unterlagen ging nicht hervor, welche Kosten auf welchen Auftrag entfielen.
Der Bauherr zahlte zwar rund 250.000 Euro, verweigerte aber den Rest und verlangte eine prüfbare Abrechnung. Unterstützung bekam er von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese pochte darauf, dass Rechnungen so gestaltet sein müssen, dass auch Laien sie nachvollziehen können - und dass Mehrkosten begründet werden müssen.
Das Bauunternehmen sah das anders und klagte rund 67.600 Euro ein. Doch schon das Landesgericht Linz wies die Klage ab. Die Begründung: Die Rechnungen seien nicht ausreichend nachvollziehbar.
Auch in zweiter Instanz bekam der Konsument Recht. Das Oberlandesgericht Linz stellte klar, dass die Aufstellungen nicht zur ursprünglichen Angebotsstruktur passten. Dadurch sei nicht ersichtlich, warum etwa Materialkosten gestiegen sind.
Für Häuslbauer ist das Urteil richtungsweisend. Es zeigt: Wer Rechnungen nicht prüfen kann, muss sie auch nicht einfach bezahlen.