Skurrile Ausrede

"Muss dringend kacken" – Angeklagte pfeift auf Prozess

Mit einer ungewöhnlichen Ausrede sorgte eine Angeklagte am Grazer Straflandesgericht für Kopfschütteln. Warum sie nicht vor Gericht erscheinen wollte.
André Wilding
13.07.2026, 09:00
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Ein Strafprozess in Graz begann mit einer fast unglaublichen Verzögerung. Gleich beide Angeklagten erschienen nicht zum angesetzten Termin. Besonders die Begründung einer Frau sorgte im Gerichtssaal für Verwunderung, berichtet die "Kleine Zeitung".

Am Telefon erklärte sie dem Richter: "Herr Richter, i kann jetzt wirklich net zu meinem Prozess kommen. I muss mit meinem Hund kacken gehn, sonst sch . . . er mir die ganze Bude voll." Während Richter, Staatsanwältin, fünf Zeugen und eine Dolmetscherin warteten, hatte für die Angeklagte offenbar ihr Vierbeiner Vorrang.

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"Ich find alleine aber nicht hin"

Richter Andreas Lenz machte die Frau auf ihre Anwesenheitspflicht aufmerksam und forderte sie auf, umgehend zum Gericht zu kommen. Doch auf jeden Lösungsvorschlag folgte eine neue Ausrede. "Geht net. I hab' ka Geld fürs Taxi", wird die Angeklagte in der Tageszeitung zitiert. Als der Richter vorschlug, zu Fuß zu kommen, notfalls gemeinsam mit dem Hund, entgegnete sie: "Ich find alleine aber nicht hin."

Auch ein Navigationssystem half aus ihrer Sicht nicht weiter. "Geht net, mein Internet is' aus", erklärte die Frau laut "Kleine Zeitung". Selbst der Hinweis auf öffentliches WLAN brachte keine Lösung. "Am Jakominiplatz gibt's WLAN? Wo ist der? Wissen Sie, ich geh' ja nicht außer Haus." Als der Richter meinte, sie könne dort zumindest nach dem Weg fragen, antwortete sie: "Ich red' net gern mit fremden Menschen. Außerdem ist Graz gefährlich." Darauf entgegnete der Richter: "Sie sind gefährlich! Haben nicht Sie jemandem eine Bierflasche über den Kopf gezogen?" Die Frau antwortete knapp: "Ja ..."

"Die depperte ID Austria"

Doch damit war die Posse laut einem Bericht der Tageszeitung noch nicht vorbei. Auch der zweite Angeklagte fehlte zum Prozess. Zunächst erreichten die Justizmitarbeiter nur seine Mobilbox. Wenig später rief der Mann nach Angaben der "Kleinen Zeitung" zurück und fragte: "Wo bin ich?" Der Richter antwortete: "Straflandesgericht. Dort, wo sie jetzt gerade sein sollten." Der Angeklagte erklärte darauf: "Aso, i hab' nur zurückgerufen, weil i die Nummer net gekannt habe ..."

Am Ende erschienen beide Angeklagten - die Frau ohne Hund - mit rund einer Stunde Verspätung im Gerichtssaal. Reue zeigten sie dabei offenbar nicht. Stattdessen machte der Mann "die depperte ID Austria" dafür verantwortlich, keine Ladung erhalten zu haben, berichtet die Tageszeitung.

Vorführbefehl

Das Fernbleiben von einer Gerichtsverhandlung bleibt allerdings nicht folgenlos. Nach der österreichischen Strafprozessordnung besteht für Angeklagte Anwesenheitspflicht. Wer unentschuldigt fehlt, muss mit Konsequenzen rechnen.

"Auf unseren Ladungen ist vermerkt, dass bei Nichterscheinen eine Vorführung durch die Polizei angeordnet werden kann", erläutert Barbara Schwarz, Sprecherin vom Grazer Straflandesgericht, gegenüber der "Kleinen Zeitung". In diesem Fall kann ein Vorführbefehl erlassen werden. Die Polizei bringt die Betroffenen dann von ihrer Wohnadresse oder ihrem Arbeitsplatz direkt ins Gericht. Die dabei entstehenden Kosten können später auch den Prozesskosten zugerechnet werden.

U-Haft wegen Fluchtgefahr

In besonders schweren Fällen, wenn der Verdacht besteht, dass sich jemand dem Verfahren bewusst entziehen will, kann sogar Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verhängt werden. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist außerdem ein Verfahren in Abwesenheit möglich - dann kann das Gericht auch ohne Angeklagten ein Urteil fällen.

Wer glaubt, einen Gerichtstermin einfach auslassen zu können, riskiert also deutlich mehr als nur den Ärger des Richters.

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