Zwischen 2024 und Anfang 2025 sollen drei Angeklagte aus Vorarlberg mehr als 13 Kilogramm Cannabiskraut sowie fünf Kilogramm Blüten angebaut und geerntet haben. Rund sieben Kilogramm sollen sie weitergegeben haben. Zusätzlich wurde weiteres Suchtgift sichergestellt, weshalb auch der Verdacht der Vorbereitung zum Verkauf im Raum stand, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Die Abgabe erfolgte laut Anklage unter dem Deckmantel eines vermeintlichen "Vereins", der offiziell nur CBD-Produkte vertreiben sollte.
Alle drei Angeklagten legen ein umfassendes Geständnis ab. Sie zeigen sich reumütig und versprechen, ihre Lebensführung zu ändern. Im Gerichtssaal treten sie ruhig und kooperativ auf, der Vorwurf überrascht dennoch: Die Männer sind berufstätig, verfügen über Einkommen und teilweise über Vermögen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass sie für ihr Vorhaben einen Kredit aufnehmen mussten – die finanziellen Folgen sind entsprechend gravierend.
Das Gericht stellt klar, dass durch die Geständnisse die Taten im Wesentlichen unstrittig sind. Neben dem Suchtgift werden auch Mobiltelefone und Bargeld beschlagnahmt. Mehrere tausend Euro gelten als verfallen. Auch mögliche Gewinne aus Krypto-Investitionen bleiben nicht unangetastet.
Der Staatsanwalt warnt in seinem Plädoyer eindringlich vor den Folgen des Drogenhandels und spricht von möglichen "Schicksalen", die damit verbunden seien.
Die Verteidigung verweist auf die Geständnisse und die bislang unbescholtene Lebensführung der Männer und beantragt eine milde Strafe.
Das Schöffengericht folgt dem nur teilweise: Die drei Männer werden zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon 14 Monate bedingt. Die restlichen sieben Monate können mittels Fußfessel verbüßt werden.
Richterin Lea Gabriel betont, dass der Gesetzgeber bei Suchtgifthandel in dieser Größenordnung sehr streng vorgeht. Strafmildernd wirken die Geständnisse und die Unbescholtenheit, erschwerend die gemeinsame Tatbegehung.
Das Urteil ist nach Verzicht auf Rechtsmittel rechtskräftig.