Niederösterreich

Mythos: Sozialversicherung bestimmt über Risikogruppe

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AK NÖ Präsident Markus Wieser
AK NÖ Präsident Markus Wieser
AKNÖ

Sozialrechtsmythos oder Wahrheit? Die heutige Frage stammt von Leser Willi Z.: „Nur wer von der Sozialversicherung eine Mitteilung bekommen hat, zählt auch zur COVID-19-Risikogruppe. Ist das richtig?“ 

Bei dieser Annahme handelt es sich um einen Irrglauben. Mit der Mitteilung informiert die Sozialversicherung lediglich all jene Personen, die aufgrund ihrer Medikamenteneinnahme möglicherweise zur Risikogruppe zählen.

Nur Arzt entscheidet

Diese können mit diesem Informationsschreiben ihren Arzt aufsuchen. Denn nur dieser kann aus medizinischer Sicht über das Risiko entscheiden und ein „COVID-19-Risikoattest“ ausstellen. Doch auch ohne das Schreiben kann ein Arzt seinen Patienten als Angehörigen der Risikogruppe einschätzen und beurteilen.

„Haben Sie Fragen rund um dieses Thema? Unsere Sozialrechtsexperten helfen Ihnen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000.



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