Der Schock sitzt tief: Am Dienstag riss sich ein Rottweiler am Spielplatz Schulertal in Linz los und griff zwei Kinder einer Hortgruppe an. Ein Mädchen (8) kam mit dem Schrecken davon, ein Bub (9) wurde wie zuerst von "Heute" berichtet ins Bein gebissen und musste im Krankenhaus genäht werden.
Jetzt informiert die Hort-Leitung des Linzer Magistrats die Eltern in einem Schreiben über die nächsten Schritte - und über eine Entscheidung der Hundehalterin.
Gleich zu Beginn wird klargestellt: "Wichtig ist mir vorwegzustellen, dass es sich bei dem Rottweiler, der zwei unserer Kinder angegriffen hat, nicht um den bellenden Hund aus der unmittelbaren Nachbarschaft handelt. Der betreffende Hund lebt einige Häuser weiter."
Beißkorb nicht Pflicht
Selbst bei großen Rassen wie Rottweilern mit entsprechender Beißkraft besteht keine Beißkorbpflicht. Ausnahme: Das jeweilige Tier ist schon einmal auffällig geworden.
Welche Hunde auf jeden Fall einen Maulkorb tragen müssen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu.
Basis für die Regelungen ist das zuletzt deutlich verschärfte OÖ-Haltegesetz.
Die Besitzerin sei persönlich im Hort erschienen. Sie habe sich nach dem Gesundheitszustand der Kinder erkundigt und "sich aufrichtig entschuldigt". Zudem habe sie berichtet, "dass sie und ihr Mann den Hund unmittelbar nach dem Vorfall an den Züchter zurückgegeben haben".
Im Hort selbst läuft die Aufarbeitung auf Hochtouren. "Wir arbeiten den Vorfall gemeinsam mit den Kindern so gut wie möglich auf", heißt es in dem Schreiben. Einige würden offen darüber sprechen, andere das Erlebte verdrängen oder momentan nicht darüber reden wollen.
Seit Mittwoch wird das Team dabei von der Krisenhilfe unterstützt. Ziel ist es, den Kindern Sicherheit zu geben - ohne Druck. Trotz der Attacke möchten viele Kinder bereits wieder auf den Spielplatz gehen. "Der gewohnte Tagesablauf gibt ihnen Sicherheit und Orientierung." Für jene, die sich noch nicht bereit fühlen, gebe es Alternativen im Hort oder im Hortgarten. "Wir achten darauf, dass jedes Kind in seinem eigenen Tempo wieder Sicherheit gewinnt", so die Hortleitung.
Unterdessen ermittelt die Polizei gegen die 52-jährige Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung. Im schlimmsten Fall drohen ihr bis zu drei Monate Haft. Der Magistrat prüft zudem, ob der Hund als auffällig eingestuft wird.