Bub (9) verletzt

Rottweiler attackierte Kinder – das droht nun Halterin

Der Schock steckt den Kindern noch in den Knochen: Mitglieder einer Hortgruppe wurden in Linz von einem Rottweiler attackiert. Das droht der Halterin.
Tobias Prietzel
27.02.2026, 03:00
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Wilde Szenen Dienstagnachmittag am Römerberg: 60 Kinder und sieben Betreuerinnen befanden sich am Spielplatz Schulertal in unmittelbarer Nähe ihrer Schule. Plötzlich riss sich ein Hund von einer Spaziergängerin los und griff zwei der Schützlinge an.

Er warf ein achtjähriges Mädchen um, es kam mit dem Schrecken davon. Weniger glimpflich verlief der Vorfall für einen neunjährigen Bub: Er wurde ins Bein gebissen, die Wunde musste mit zwei Stichen im Krankenhaus genäht werden.

Seit Mittwochvormittag läuft im Hort mit Unterstützung der Krisenhilfe die Aufarbeitung der Attacke. Die Pädagoginnen werden dabei beraten, wie sie die Schüler nach dem Zwischenfall bestmöglich begleiten können.

Beißkorb nicht Pflicht

Selbst bei großen Rassen wie Rottweilern mit entsprechender Beißkraft besteht keine Beißkorbpflicht. Ausnahme: Das jeweilige Tier ist schon einmal auffällig geworden.

Welche Hunde auf jeden Fall einen Maulkorb tragen müssen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu.

Basis für die Regelungen ist das zuletzt deutlich verschärfte OÖ-Haltegesetz.

In einem Mail an die Eltern heißt es: Man werde den Spielplatz auch künftig nutzen, da die Bewegung im Freien sehr wichtig sei. Gleichzeitig möchte man den Bedürfnissen der Schützlinge gerecht werden, so die Leitung. "Sie können daher selbst entscheiden, ob sie lieber im Hort oder draußen spielen möchten."

Unterdessen hat die Polizei gegen die 52-jährige Besitzerin des Rottweilers Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. Im schlimmsten Fall drohen ihr drei Monate Haft.

Was passiert mit Hund?

Wie geht es mit dem Hund weiter? Der zuständige Magistrat hält sich mit Verweis auf die Amtsverschwiegenheit bedeckt. Man habe "ehestmöglich die entsprechenden, vorgeschriebenen Schritte gesetzt".

Feststeht: Der Vierbeiner wird jetzt zweimal veterinärmedizinisch untersucht. Auch seine Halterin wird befragt und danach entschieden, ob das Tier als auffällig einzustufen ist. Trifft das zu, muss sie den Rottweiler künftig immer an der Leine und mit Beißkorb führen und außerdem einen Kurs absolvieren. Bei Nichteinhalten kann es zu einer Abnahme kommen.

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