Jahrzehntelang hatte eine Buchhalterin Bilanzen geprüft und Rechnungen verbucht. Doch kurz nach ihrem 60. Geburtstag änderte sich für die langjährige Angestellte plötzlich alles. Die Geschäftsführung entzog ihr schrittweise wichtige Aufgaben, übertrug diese ohne Erklärung an jüngere Kollegen – wir berichteten.
Die Frau wollte diese Behandlung nicht so einfach hinnehmen. Sie suchte das Gespräch und wehrte sich gegen die Vorgehensweise. Doch statt einer Lösung folgte die Kündigung.
Die Buchhalterin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK). Deren Rechtsexperten fochten die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht an. Als Gründe führten die AK-Experten im September Sozialwidrigkeit an. Das Verfahren endete schließlich mit einem Vergleich. Die Firma musste der ehemaligen Angestellten 15.000 Euro zahlen.
Für die Arbeiterkammer zeigt der Fall ein grundsätzliches Problem am Arbeitsmarkt auf. Während immer wieder über ein höheres Pensionsalter diskutiert wird, geraten viele Beschäftigte laut AK bereits ab Mitte 50 im Berufsleben unter Druck.
Die AK fordert deshalb ein wirksames Bonus-Malus-System für Unternehmen. Betriebe, die ältere Mitarbeiter bis zur Pension beschäftigen, sollen belohnt werden. Firmen, die ältere Beschäftigte hingegen vorzeitig aus dem Job drängen, sollen finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
Unter dem Motto "65 ist genug" spricht sich die Arbeiterkammer gegen eine weitere Anhebung des Pensionsalters aus. Stattdessen brauche es Arbeitsbedingungen, die es den Menschen ermöglichen, gesund und sicher bis zur gesetzlichen Pension zu arbeiten.
Für die betroffene Buchhalterin endete der Streit zumindest mit einer finanziellen Entschädigung von 15.000 Euro. Ihren Arbeitsplatz bekam sie durch den Vergleich allerdings nicht zurück.