Im Fall des tragischen Todes einer 33-jährigen Frau am Großglockner hat das Landesgericht Innsbruck das schriftliche Urteil nun fertiggestellt und den Parteien zugestellt.
Der Freund des Opfers war bereits Mitte Februar erstinstanzlich wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Die umfangreiche Begründung des Urteils ließ aufgrund der Komplexität des Falls mehrere Monate auf sich warten.
Wie das Landesgericht mitteilt, wurde das Urteil nun vom zuständigen Richter schriftlich ausgefertigt. Damit beginnt für die beteiligten Parteien die Frist für mögliche Rechtsmittel.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten bereits direkt nach dem Prozess angekündigt, das Urteil zu bekämpfen, wie der ORF berichtet. Der Verteidiger hat zudem eine Verlängerung der Frist beantragt, über die noch entschieden werden muss.
Erst wenn die Berufung eingelangt ist, wird der Fall an das Oberlandesgericht Innsbruck weitergegeben.
Im Februar war der Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung in zweiter Instanz wird voraussichtlich im Herbst erwartet.