Der tragische Tod einer 33-jährigen Frau am Großglockner im Jänner 2025 beschäftigte am Donnerstag das Innsbrucker Landesgericht. Seit den Vormittagsstunden musste sich ihr inzwischen 37-jähriger Freund aus Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Die Frau war bei der Tour am höchsten Berg Österreichs erfroren. Die Staatsanwaltschaft sieht die Verantwortung dafür beim Angeklagten. In seinem Schlussvortrag sprach der Staatsanwalt von "eine Vielzahl an Fehlern", die zu der tödlichen Tragödie geführt hätten.
Die Verteidigung zeichnete hingegen ein anderes Bild der Ereignisse. Der Anwalt des 37-Jährigen bezeichnete die Geschehnisse als "wirklich schwierige Situation". Sein Mandant selbst bekannte sich zu Beginn der Verhandlung "nicht schuldig".
Nachdem neben zwei Gutachtern auch 15 Zeugen – darunter auch Alpinpolizisten – geladen wurden, fällte Richter Norbert Hofer am späten Donnerstagabend nach über 13 Stunden Verhandlung sein Urteil. Der Beschuldigte wurde der grob fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der 37-Jährige wird zu einer Haftstrafe von fünf Monaten, bedingt auf eine dreimonatige Probezeit, verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Teil der in der Anklage erhobenen Vorwürfe hielt vor Gericht nicht stand und wurde fallengelassen. Richter Hofer sprach in seiner Begründung von einer außergewöhnlich intensiven Berichterstattung sowie einem massiven medialen Interesse rund um das Verfahren. Er sehe durchaus Anzeichen für eine öffentliche Vorverurteilung, betonte jedoch, dass dies keinerlei Einfluss auf das Urteil gehabt habe. "Es ist nicht Aufgabe des Gerichts ein Exempel zu statuieren."
Persönlich wandte sich Hofer auch direkt an den Angeklagten: "Sie sind ein ausgezeichneter Alpinist", hielt er fest. Gleichzeitig schilderte der Richter seinen Eindruck aus dem Prozess: "Der Eindruck der für mich in diesem Verfahren entstanden ist, ist ein Gehen um jeden Preis."
Deutliche Worte fand das Gericht auch zum Leistungsunterschied zwischen den Beteiligten. Kerstin G. sei von ihren Fähigkeiten "Galaxien" von jenen des Angeklagten entfernt gewesen. Zudem habe es ihr insbesondere an Erfahrung im winterlichen Gelände gemangelt.