In der eisigen Nacht am Großglockner blieb Kerstin knapp unter dem Gipfel am steilen Fels zurück, ihr Partner stieg allein zur Hütte ab, um Hilfe zu holen. Stunden später fanden Bergretter die 33-Jährige tot. Am 19. Februar drehte sich im Landesgericht Innsbruck alles um diese dramatischen Stunden am Berg.
Kurz nach 9 Uhr nahm der Angeklagte im Schwurgerichtssaal Platz. "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt", sagte er. Er bekannte sich "nicht schuldig". Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwalt Johann Frischmann sprach von "einer Vielzahl von Fehlern" und einem "kontinuierlichen Leistungsabfall" bei Kerstin. Auswertungen von Sportuhren und Webcams hätten "wertvolle Erkenntnisse" geliefert. Der Vorwurf: Der 37-Jährige habe ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig gehandelt.
Richter und Bergexperte Norbert Hofer besprach detailliert die Nacht am Berg. Warum sei beim Notruf nicht klar gesagt worden, dass Kerstin sich nicht mehr fortbewegen könne? Warum sei kein Biwaksack verwendet worden? "Das wäre die fundamentalste Information gewesen, das müssen Sie als Bergsteiger wissen", sagte er.
Besonders aufmerksam wurde es im Saal, als Richter Norbert Hofer eine alternative Erklärung ansprach. Konkret stellte er die Frage, wie Kerstin in jener Position aufgefunden werden konnte, wenn sie sich laut Angeklagten nicht mehr fortbewegen konnte.
"Wie konnte sie in so eine Position kommen, wenn sie sich nicht mehr bewegen konnte?", fragte Hofer. Und weiter: "Ich tue mir schwer, Ihre Variante mit den mir vorliegenden Bildern zu vereinbaren." Ein mögliches Sturzgeschehen wurde damit zumindest als denkbare Variante in den Raum gestellt – ohne dass der Richter sich festlegte. Genau das wird nun weiter zu klären sein.
Kerstins Mutter zeichnete das Bild einer ehrgeizigen und sportlichen Frau. "Die Kerstin war ein Beißer." Einen raschen körperlichen Zusammenbruch habe sie so nie erlebt. "Man kann immer abbrechen", habe sie ihrer Tochter mitgegeben. Und: "In der Not setzt man den Notruf ab." Auch der Vater sprach von einer "sehr willensstarken" jungen Frau. Einen massiven Leistungsabfall innerhalb kurzer Zeit könne er sich "eigentlich nicht" erklären. Beide Eltern betonten, Kerstin habe gewusst, worauf sie sich einlasse.
Mehrere Bergsteiger sagten aus. Einer berichtete von "sehr starkem" Wind und brach seine eigene Tour deshalb ab. Ein anderer sah Stirnlampen im Fels, rief "Brauchst du Hilfe?", hörte Stimmen, verstand aber nichts und setzte später einen Notruf ab.
Ein Flugretter schilderte "extrem starken Wind" und einen vorgezogenen Dienstbeginn um 6.43 Uhr. Mit Nachtsichtgeräten sei man gestartet. Eine Sachverständige hielt fest, Kerstin sei an "Unterkühlung des Gesamtorganismus" gestorben; ein plötzlicher Leistungsabfall sei "nicht der Regelfall", wenn auch nicht völlig auszuschließen.
Auch der Einsatzleiter der Bergrettung sagte aus. Er ist Wirt der Erzherzog-Johann-Hütte unter dem Gipfel und wurde über die Alpinpolizei informiert, dass Stimmen gehört worden seien. Die erste Alarmierung habe es "kurz vor 21 Uhr" gegeben. Man habe versucht, die Wetterbilder zu verfolgen und das Webcam-Intervall zu verkürzen. "Das hat nicht geklappt, aber die Lichter haben sich langsam nach oben bewegt."
Misstrauisch sei er geworden, als die beiden Stirnlampen beim sogenannten Frühstücksplatzl länger stehen blieben. "Wenn sie wirklich Hilfe brauchen, ist es zuzumuten, wenn zwei Leute unterwegs sind", dass sie selbst einen Notruf absetzen, sagte er. Für das Gericht ein weiterer Baustein in der minutiösen Rekonstruktion jener Nacht.
Der Vater des Angeklagten erklärte, sein Sohn sei "sehr lang alpin unterwegs" und habe sich vieles selbst beigebracht. Einen ersten Kontakt habe es erst gegen 7 Uhr früh gegeben. Auf die Frage, ob jederzeit Hilfe möglich sei, sagte er: "'Jederzeit' kann man nie sagen." Auch der Bruder trat als Zeuge auf. Er sei selbst am Stüdlgrat gewesen, habe jedoch weniger Erfahrung als sein Bruder. Zu Details der Unglücksnacht konnte er nichts Konkretes beitragen.
Der 37-Jährige sprach von einer "absoluten Ausnahmesituation". "Es war bitterkalt, wir wollten einen Tee trinken, doch das war alles gefroren." Er sei davon ausgegangen, dass mit dem Telefonat um 00.35 Uhr die Rettungskette in Gang gesetzt worden sei. Zur Frage der Führungsrolle sagte er: "Wir haben immer alles gemeinsam geplant. Ich habe die Tour nicht geführt, ich war somit nicht in der Führungsrolle." Kerstin habe ihn "lautstark" aufgefordert: "Geh, jetzt, geh!" Er habe sie "an diesem Punkt nicht zurückgelassen".
Bis zu 15 Zeugen waren geladen, von 9 bis 20 Uhr wurde verhandelt. Ob bereits am 19. Februar eine Entscheidung fällt, war zunächst unklar.