Großglockner-Drama vor Gericht

"Nie aufgegeben" – jetzt wird Kerstins Mama befragt

Am 19. Februar wird im Großglockner-Prozess Kerstins Mutter als Zeugin befragt. Ihre Aussagen werfen neue Fragen zur Todesnacht auf.
Christoph Weichsler
19.02.2026, 13:28
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Der Tod von Kerstin am Großglockner sorgte international für Schlagzeilen. Knapp unter dem Gipfel verliert die 33-Jährige im Jänner 2025 ihr Leben, ihr Partner steigt nachts allein ab, um Hilfe zu holen. Als die Bergretter eintreffen, ist sie tot. Am 19. Februar beginnt am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen den 37-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Im Schwurgerichtssaal tritt Kerstins Mutter als erste Zeugin auf. "Wir kommen leider nicht umhin, heute Ihre Einvernahme zu haben", sagt Richter Norbert Hofer zu Beginn. Die Stimmung ist angespannt, jedes Wort wird genau gehört.

"Kerstin war ein Beißer"

Die Mutter beschreibt ihre Tochter als ehrgeizig, sportlich und diszipliniert. "Kerstin war ein Beißer. Sie hat nie aufgegeben." Dass ihre Tochter innerhalb kurzer Zeit von "topfit" auf bewegungsunfähig abgebaut haben soll, überrascht auch den Richter – berichtet der "Standard". Einen solchen Zustand kenne sie von ihr nicht.

"Gegen ihren Willen hätte man sie nirgends raufgebracht", sagt die Mutter. Sie habe Kerstin stets erklärt: "Man kann immer abbrechen." Und weiter: "In der Not setzt man den Notruf ab – und deswegen habe ich mir auch keine Sorgen gemacht. Wenn sie ein Problem hat, dann ruft sie."

Training – aber keine Eis-Spezialistin?

Seit 2020 habe Kerstin intensiv trainiert und mehrere anspruchsvolle Touren absolviert. Mit ihrer Mutter sei vereinbart gewesen, dass sie sich von jedem Gipfel melde. Winter-Mixed-Touren über vereisten Fels seien ihr jedoch nicht bekannt gewesen. Auf die Frage des Richters, ob Kerstin am Eis unerfahren gewesen sei, antwortet sie: "Das nehme ich an."

Einen Biwaksack habe sie ihrer Tochter schon 2020 empfohlen. Dass beide Rettungsdecken dabeihatten, habe sie gewusst. Von einem später festgestellten viralen Infekt habe sie nichts gewusst: "Und sie wär auch nicht gegangen."

Das sagt der Angeklagte

Der 37-Jährige hatte zuvor erklärt, man habe Touren stets gemeinsam geplant. Er sei nicht in einer "Führungsrolle" gewesen. Kerstin sei "sehr konditionsstark" gewesen, ein kontinuierlicher Leistungsabfall habe nicht stattgefunden.

Er schildert, sie habe ihn schließlich "lautstark" aufgefordert: "Geh jetzt, geh!" Er habe geglaubt, mit dem Notruf um 00.35 Uhr die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben. Ob diese Darstellung mit den Spuren am Berg vereinbar ist, muss das Gericht klären.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 19.02.2026, 13:28
Jetzt E-Paper lesen