Der Tod von Kerstin am Großglockner sorgte international für Schlagzeilen. Knapp unter dem Gipfel verliert die 33-Jährige im Jänner 2025 ihr Leben, ihr Partner steigt nachts allein ab, um Hilfe zu holen. Als die Bergretter eintreffen, ist sie tot. Am 19. Februar beginnt am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen den 37-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Im Schwurgerichtssaal tritt Kerstins Mutter als erste Zeugin auf. "Wir kommen leider nicht umhin, heute Ihre Einvernahme zu haben", sagt Richter Norbert Hofer zu Beginn. Die Stimmung ist angespannt, jedes Wort wird genau gehört.
Die Mutter beschreibt ihre Tochter als ehrgeizig, sportlich und diszipliniert. "Kerstin war ein Beißer. Sie hat nie aufgegeben." Dass ihre Tochter innerhalb kurzer Zeit von "topfit" auf bewegungsunfähig abgebaut haben soll, überrascht auch den Richter – berichtet der "Standard". Einen solchen Zustand kenne sie von ihr nicht.
"Gegen ihren Willen hätte man sie nirgends raufgebracht", sagt die Mutter. Sie habe Kerstin stets erklärt: "Man kann immer abbrechen." Und weiter: "In der Not setzt man den Notruf ab – und deswegen habe ich mir auch keine Sorgen gemacht. Wenn sie ein Problem hat, dann ruft sie."
Seit 2020 habe Kerstin intensiv trainiert und mehrere anspruchsvolle Touren absolviert. Mit ihrer Mutter sei vereinbart gewesen, dass sie sich von jedem Gipfel melde. Winter-Mixed-Touren über vereisten Fels seien ihr jedoch nicht bekannt gewesen. Auf die Frage des Richters, ob Kerstin am Eis unerfahren gewesen sei, antwortet sie: "Das nehme ich an."
Einen Biwaksack habe sie ihrer Tochter schon 2020 empfohlen. Dass beide Rettungsdecken dabeihatten, habe sie gewusst. Von einem später festgestellten viralen Infekt habe sie nichts gewusst: "Und sie wär auch nicht gegangen."
Der 37-Jährige hatte zuvor erklärt, man habe Touren stets gemeinsam geplant. Er sei nicht in einer "Führungsrolle" gewesen. Kerstin sei "sehr konditionsstark" gewesen, ein kontinuierlicher Leistungsabfall habe nicht stattgefunden.
Er schildert, sie habe ihn schließlich "lautstark" aufgefordert: "Geh jetzt, geh!" Er habe geglaubt, mit dem Notruf um 00.35 Uhr die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben. Ob diese Darstellung mit den Spuren am Berg vereinbar ist, muss das Gericht klären.