Bis spät in die Nachtstunden liefen die Zeugenaussagen im Prozess um die tote Bergsteigerin am Großglockner. Kerstin G. (33) war in der bitterkalten Nacht auf den 19. Jänner 2025 knapp unterhalb des Gipfels erfroren, nachdem sie ihr Partner dort zurückgelassen hatte.
Dieser musste nun am Landesgericht Innsbruck die dramatischen Stunden neu aufrollen: "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt", sagte der 37-Jährige und bekannte sich "nicht schuldig". Ihm wird grob fahrlässige Tötung angelastet – es gilt die Unschuldsvermutung.
Richter und Bergexperte Norbert Hofer besprach detailliert die Vorkommnisse am Berg: Warum hatte das Paar angesichts ihres langsamen Aufstiegs bei horrenden Wetterbedingungen nicht ihre Tour abgebrochen? Warum sei beim Notruf nicht klar gesagt worden, dass Kerstin sich nicht mehr fortbewegen könne? Warum habe er ihr nicht in ihren mitgebrachten Biwaksack geholfen?
Ebenfalls im Fokus des Verfahrens: die Führungsrolle. Hatte der 37-Jährige mit einem großen Schatz persönlicher Glockner-Erfahrung seine Kerstin, die noch nie am höchsten Berg Österreichs gewesen war, vielleicht überredet, bis zur Erschöpfung weiterzugehen?
"Wir haben immer alles gemeinsam geplant. Ich habe die Tour nicht geführt, ich war somit nicht in der Führungsrolle", sagt er dazu. Und: Kerstin habe ihn in ihrer Notsituation oben am Glockner "lautstark" aufgefordert: "Geh, jetzt, geh!" Er habe sie "an diesem Punkt nicht zurückgelassen".
Neben den vielen Ungereimtheiten, die Richter Hofer zu einer schlüssigen Erklärung zusammenzufügen versuchte, stach aber die Aussage einer Zeugin, Ex-Freundin Andrea B., besonders hervor. Sie war zwischen Mai und September 2023 mit dem Angeklagten zusammen und hat mit ihm ganz eigenen Horror am Großglockner erlebt.
Auch sie hätte beim Alpenverein Kurse für Alpinklettern und Hochtouren gemacht und seien gemeinsam auf mehreren Bergtouren gewesen.
"Ich hab mir die Touren alle angeschaut, aber es ist von [dem Angeklagten] ausgegangen. Weil er viel erfahrener war, hat er immer die Führung übernommen. Er ist auch immer vorgestiegen", wird sie durch den "Kurier" zitiert. Das seien auch Touren gewesen, die sie alleine gar nicht bewältigen hätte können. "Wir haben sehr anspruchsvolle Touren gemacht."
Zwar habe der Angeklagte sich oben am Berg "grundsätzlich gut gekümmert", wenn sie Schwierigkeiten hatte. Die Situation sei dann aber "nicht so schön" gewesen: "Wenn ich Angst gehabt habe, neigte er zum Grantigsein. 'Stell dich halt nicht so an', sagte er dann zum Beispiel."
Am Großglockner eskalierte eine solche Situation zwischen dem damaligen Paar. "Wir sind in der Nacht abgestiegen. Ich wollte einen anderen Weg gehen. Ich war am Ende meiner Kräfte", erzählt Andrea B. Sie sei ebenfalls schlecht gelaunt gewesen, weil die Tour lange gedauert hatte: "Ich war auch zu langsam. Die Stimmung war schlecht. Und dann war er auf einmal weg."
Das sei "zwar nicht mehr ganz oben am Berg", sondern in leichterem Terrain gewesen. "Aber trotzdem. Die Stirnlampe war ausgegangen, ich war alleine, habe geweint und geschrien. Er hat mich einfach alleine zurückgelassen, ganz alleine. Er ist vorausgegangen. Das war unsere letzte Bergtour", schließt die Zeugin.
Anmerkung der Redaktion: Bei Abschluss dieses Artikels war das Urteil noch ausständig.