Mordprozess gegen Winzer

Winzer soll reiche Witwe getötet haben: Nun fiel Urteil

Am Montag ging der spannende Mordprozess gegen einen steirischen Winzer (58) ins Finale. Jetzt ist das überraschende Urteil da.
Niederösterreich Heute
11.05.2026, 16:00
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Der Mordprozess gegen einen 58-jährigen Winzer aus der Steiermark ist am Montag in die Schlussphase gegangen. Die Geschworenen zogen sich nach den Schlussplädoyers zur Mittagszeit zur Beratung zurück – am Nachmittag das überraschende, nicht rechtskräftige Urteil: Freispruch!

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Schlussvortrag von einer "geschlossenen Indizienkette", die die Schuld des Angeklagten beweise. Der Mann habe sich mehrfach widersprochen und unglaubwürdig verhalten. Aus Sicht der Anklage hätte es bei korrektem Vorgehen nur eine einzige nachvollziehbare Version der Ereignisse gegeben. Die Staatsanwältin forderte deshalb lebenslange Haft für den 58-Jährigen.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Verteidigung widersprach den Vorwürfen entschieden. Anwalt Bernhard Lehofer betonte, mehrere Ärzte hätten bestätigt, dass die 71-Jährige sterben wollte. Lehofer vertritt den Winzer gemeinsam mit Michael Dohr.

Der Sterbewunsch der Frau sei intensiv und eindeutig gewesen, erklärte die Verteidigung. Deshalb forderten die Anwälte einen Freispruch vom Mordvorwurf. Auch Verteidiger Michael Dohr verwies auf die "Intimität des Sterbens". Niemand könne wissen, was zwischen der Frau und dem Angeklagten unmittelbar vor ihrem Tod besprochen worden sei. Der Angeklagte selbst erklärte vor Gericht, er habe "pietätvoll" und nach bestem Wissen gehandelt. Er beruft sich auf das Sterbeverfügungsgesetz.

Anwalt Michael Dohr vertritt den Winzer, ist von seiner Unschuld überzeugt.
Denise Auer

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob es sich um Mord oder um erlaubte Sterbehilfe handelt. Die Frau starb laut Anklage am 7. März 2025 in ihrem Haus im Bezirk St. Pölten an einer Überdosis Natrium-Pentobarbital.

Aufs Nachtkästchen gestellt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Winzer das Medikament in einer Flüssigkeit aufgelöst und der Frau auf das Nachtkästchen gestellt habe. Er soll ihr dabei vorgespiegelt haben, es handle sich um ein Magenschutzmittel.

Die Anklage argumentiert, die Frau habe zum Zeitpunkt der Einnahme keinen konkreten Sterbewillen mehr gehabt. Als Gründe werden eine verbesserte Schmerztherapie und eine Versöhnung mit ihrer Tochter genannt.

Der Angeklagte bestreitet das. Laut seiner Darstellung habe die bettlägerige Frau das Medikament ausdrücklich selbst einnehmen wollen und ihren Todesentschluss am Abend vor ihrem Tod endgültig gefasst.

Mögliches Motiv: Habgier

Im Prozess spielen außerdem finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Die Frau hatte den Winzer als Alleinerben eingesetzt und ihm Vermögen übertragen, während sein Weingut bereits insolvent war. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein mögliches Motiv aus Habgier. Belastend wirken laut Ermittlern auch Audio- und Videoaufnahmen eines Pflegers sowie frühere Betrugsdelikte des Angeklagten.

Stimmenverhältnis 7:1

Schließlich das Urteil: Freispruch! Die Geschworenen fällten diese Entscheidung im Stimmenverhältnis 7:1. Der Angeklagte hatte den Mordvorwurf stets bestritten und betont, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt zu haben. Von den Geschworenen wurde die Eventualfrage nach Mitwirkung an der Selbsttötung ebenfalls mehrheitlich verneint, hier lautet das Ergebnis 5:3. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldig gesprochen hingegen der 58-Jährige wegen versuchten schweren Betrugs im Kontext eines Versicherungsfalles. Hier zeigte sich der Angeklagte geständig. Dafür gab es zwei Jahre teilbedingte Haft, acht Monate davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die damit einhergehende unbedingte Strafe von acht Monaten hat der 58-Jährige, der seit Juli 2025 in U-Haft gesessen war, bereits verbüßt.

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