Todesnacht in Witwen-Villa

Winzer vor Gericht: "Habe nur Sterbehilfe geleistet"

Ein Steirer Winzer soll eine reiche Witwe getötet haben. Vor Gericht prallen zwei völlig unterschiedliche Versionen aufeinander.
09.04.2026, 16:58
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Ein wohlhabendes Opfer, ein verschuldeter Winzer – und eine Nacht, die nun ein Gericht klären muss. Am Landesgericht steht ein 58-Jähriger wegen Mordes vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, eine 71-jährige Witwe gezielt getäuscht und mit einem tödlichen Medikament umgebracht zu haben – um an ihr Vermögen zu kommen.

Der Angeklagte bestreitet das entschieden. Für ihn ist klar: Er habe keine Straftat begangen, sondern der Frau beim Sterben geholfen – berichtet die APA. Vorgesehen sind noch zumindest vier weitere Verhandlungstage.

Zwei Versionen - ein entscheidender Streitpunkt

Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Winzer der Frau das Mittel als harmlosen "Magenschutz" verabreicht hat, zeichnet der 58-Jährige ein völlig anderes Bild. Die Frau habe sterben wollen – und ihn aktiv darum gebeten.

Er sei auch als Hilfsperson in der Sterbeverfügung eingetragen gewesen. Für ihn ein Beleg, dass alles rechtmäßig ablief.

"Holst mir das jetzt"

Der Abend des 7. März steht im Mittelpunkt. In einem Gespräch habe sich der Todeswunsch der Frau gefestigt. "Holst mir das jetzt, das Mittel", soll sie gesagt haben. Er habe nachgefragt, ob sie sich sicher sei. Erst danach habe er das Medikament, das er zuvor aus der Apotheke geholt hatte, in ein Glas gegeben. Anschließend habe er den Raum verlassen.

Zeuge hatte Zweifel

Doch genau hier setzt die Anklage an – und auch ein wichtiger Zeuge. Ein Pfleger der Frau hatte laut Ermittlungen bereits im Vorfeld Zweifel an der Situation und sammelte Hinweise, weil ihm das Verhalten des Angeklagten verdächtig vorkam. Diese Beobachtungen könnten nun eine zentrale Rolle im Prozess spielen, weil sie die Version der Staatsanwaltschaft stützen.

Der Winzer schildert die Nacht als Schockmoment: Er sei eingeschlafen und gegen 3.00 Uhr aufgewacht. Als er ins Zimmer ging, habe er die Frau tot vorgefunden. In seiner Verzweiflung habe er den Notruf gewählt. "Ich habe mir nicht mehr zu helfen gewusst", sagte der 58-Jährige vor Gericht.

Kritik am Gesetz

Im Prozess ging der Angeklagte auch auf das Sterbeverfügungsgesetz los. Dieses sei "ganz gefährlich", meinte er.

Die Frau habe ursprünglich geplant, in der Schweiz zu sterben. "Wenn ich mit ihr dorthin gefahren wäre, würde ich heute sicher nicht da sitzen", erklärte der Winzer. Mord oder Sterbehilfe – die Aussagen gehen weit auseinander. Entscheidend wird nun sein, welcher Version das Gericht glaubt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verhandlung wird am Freitag (10. April) fortgesetzt. Dann sollen mehrere Zeugen einvernommen werden. Weitere Prozesstage sind für die kommende Woche sowie den 17. April geplant. Auch ein zusätzlicher Termin am 30. April ist vorgesehen, alternativ steht noch der 11. Mai als möglicher Verhandlungstag im Raum.

{title && {title} } CW,wes, {title && {title} } 09.04.2026, 16:58
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