Gesänge zu D'Agostino-Hit

Nach Rassismus-Skandal – Behörde stellt Verfahren ein

Rassismus-Eklat in Gosau: Nach den Gesängen in einem Lokal hat die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen gegen vier Beschuldigte jetzt eingestellt.
Oberösterreich Heute
03.06.2026, 09:30
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Die rassistischen Gesänge in einem Gasthaus in Gosau sorgten Ende des Vorjahres österreichweit für Empörung. Mehrere Personen hatten damals zu Gigi D'Agostinos Hit "L'amour toujours" lautstark unter anderem "Ausländer raus!" gegrölt.

Verfahren eingestellt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Wels ihre Ermittlungen abgeschlossen – und das Verfahren gegen vier Beschuldigte eingestellt. Die Justiz hatte wegen des Verdachts der Verhetzung sowie in einem Fall auch wegen möglicher nationalsozialistischer Wiederbetätigung ermittelt. Auslöser waren Videoaufnahmen von Gästen, die die Szene in den Nachtstunden des 29. November 2025 festgehalten hatten.

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Die Verdächtigen gehörten der FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend an. Die Staatsanwaltschaft kommt nun jedoch zum Schluss, dass der objektive Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt sei. Laut Begründung werde durch das Singen der Parole weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt.

Auch eine strafrechtlich relevante Beschimpfung einer geschützten Personengruppe liege nach Ansicht der Behörde nicht vor. Besonders brisant: Einer der vier stand zudem im Verdacht, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Nach Auswertung des vorhandenen Videomaterials habe sich dieser Verdacht aber nicht bestätigt.

Hitlergruß waren "bloße Tanzbewegungen"

Die erkennbaren Bewegungen seien im Gesamtkontext als "bloße Tanzbewegungen" zu bewerten, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Zwar berichteten Zeugen auch von weiteren Personen, die auf der Feier den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Diese Verdächtigen konnten jedoch nicht ausgeforscht werden.

Mangels weiterer Ermittlungsansätze musste das Verfahren gegen unbekannte Täter eingestellt beziehungsweise abgebrochen werden. Die Staatsanwaltschaft betont, dass für ihre Entscheidung ausschließlich Gesetz und Rechtsprechung maßgeblich seien – nicht moralische Bewertungen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 03.06.2026, 10:55, 03.06.2026, 09:30
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