Es war die Schock-Nachricht Anfang Juli: Der Wiener Szene-Gastronom und Inhaber des "Café Engländer", Christian W., wurde tot aufgefunden – "Heute" berichtete. Nun folgte die nächste traurige Meldung. Laut dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) ist das bekannte Lokal pleite.
Demnach wurde beim Handelsgericht Wien ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens eingebracht. Das Verfahren über das Kaffeehaus in der Wiener Innenstadt wurde allerdings noch nicht eröffnet.
Der verstorbene Gastronom hatte das "Café Engländer" seit 2002 betrieben. Die Erstprotokollierung im Firmenbuch erfolgte am 3. März 2017. Laut dem AKV wurde die Stammeinlage in Höhe von 35.000 Euro zur Hälfte einbezahlt. Nach dem Tod des Betreibers wurde dessen Frau am 22. Juli zur Notgeschäftsführerin bestellt.
Sie sei jedoch bisher nicht vollumfänglich in den Unternehmensbetrieb eingebunden gewesen. Daher habe sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht gekannt. Nachdem sich die Frau einen Überblick darüber verschafft hatte, folgte der nunmehrige Antrag auf Sanierung. Von der Pleite sind 30 Angestellte betroffen. Deren Löhne und Gehälter seien teilweise seit Juni offen.
Laut dem AKV seien die Finanzierung anderer Unternehmen, die nicht erfolgreich waren, und ein Vermögensabfluss in die Sphäre des ehemaligen Geschäftsführers die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit. Im Zuge des Verfahrens müssen nun die Vermögensverhältnisse durch die Insolvenzverwaltung geklärt werden. Der Schuldnerin zufolge bestünden diese hauptsächlich aus der typischen Ausstattung eines Cafés.
Ein von der Insolvenzverwaltung bestellter Gutachter soll jetzt den genauen Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens prüfen. Zudem müssten auch etwaige offene Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit überprüft werden. Derzeit sollen 47 Gläubiger betroffen sein. Deren Gesamtforderungen belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro.
Das "Café Engländer" soll fortgeführt werden. Ein Antrag auf Annahme eines Sanierungsplans liege dem Antrag auf Insolvenzeröffnung bereits bei. Den Gläubigern biete man eine Quote von 20 Prozent an, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Der AKV übernimmt die Realisierbarkeit des Sanierungsplans. Des Weiteren muss geklärt werden, ob bzw. in welcher Form der aktuelle Sanierungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.