Achtung, Wespe gesucht! "Meine Frau und ich waren gemeinsam am 5. September in einem Kleingarten in Guntramsdorf zu Besuch", erinnert sich Hannes Winkler aufgebracht im "Heute"-Gespräch.
Gegen 16 Uhr wurde seine Frau Anita unterm Arm von dem Insekt gestochen, aber sofort "top von Freunden versorgt und behandelt". Am Montag darauf suchte die 59-Jährige aus Wr. Neustadt dennoch ihren Arzt auf, da sie Schmerzen hatte und der Bereich noch angeschwollen war.
"Wir wussten auch nicht, ob sie allergisch ist", so Hannes Winkler. Der Arzt verschrieb Antibiotika, Dienstag und Mittwoch blieb Frau Winkler daheim, am Donnerstag ging sie wieder arbeiten. Am 15. September bekam die Frau plötzlich Post von der ÖGK.
Diese hat in dem Schreiben sehr genaue Fragen nach dem Ablauf: "Wir haben für Sie (...) Leistungen erbracht. Bei Fremdverschulden fordern wir die Kosten für diese Leistungen von der verursachenden Person zurück. Dies müssen wir prüfen." Dabei will die ÖGK etwa wissen, ob Schadenersatz gefordert und man von einem Rechtsanwalt vertreten werde. Auch das Ereignis solle genau geschildert werden.
"Alleine, was der Schriftverkehr kostet. Ich suche jetzt selbst die Wespe, als Finderlohn gibt es von mir ein Glas Honig zur Belohnung", so Winkler verärgert.
Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse heißt es zu dem Fall: "Bei dem Schreiben an Frau Winkler handelt es sich um einen sogenannten Vorfallerhebungsbogen."
Weiter wird betont: "Wir verstehen, dass das Ausfüllen dieses Erhebungsbogens mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 332 ff ASVG) ist der Bogen aber immer dann zu versenden, wenn aufgrund der Diagnose grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass eine andere Person für eine Verletzung oder einen Gesundheitsschaden verantwortlich sein könnte. Dann handelt es sich um einen möglichen Regressfall."
Die ÖGK sei "verpflichtet, mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen und die Kosten für die Behandlung gegebenenfalls von verantwortlichen Dritten oder deren Haftpflichtversicherung zurückzufordern. Damit soll sichergestellt werden, dass Kosten, die von Dritten schuldhaft verursacht wurden, nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen werden. Gerade deshalb ist ein sorgfältiger Umgang mit den Beiträgen der Versicherten wichtig".