20 Monate unbedingt

Nazi-Symbole gehortet – Mann (36) zu Haft verurteilt

Vor Gericht zeigte sich ein 36-Jähriger geständig – doch das bewahrte ihn nicht vor einer Haftstrafe. In Klagenfurt fiel nun das Urteil.
Österreich Heute
02.04.2026, 13:53
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Ein auffälliges Profilbild in sozialen Medien setzte die Ermittlungen in Gang – und führte schließlich zu einer Verurteilung vor Gericht. Ein 36-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Nazi-Symbole gehortet

Die Ermittlungen hatten ihren Ausgangspunkt in einem Facebook-Profilbild des Mannes genommen. Darauf war er mit einer Halskette zu sehen, die eine einschlägige Aufschrift sowie einen Reichsadler zeigte. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Behörden mehrere einschlägige Gegenstände sicher, darunter eine Hakenkreuzfahne, ein Patch mit nationalsozialistischen Symbolen sowie weitere Devotionalien.

Hitler Bilder gespeichert

Auch digitale Inhalte spielten eine Rolle im Verfahren. Auf seinem Handy befanden sich unter anderem Bilder von Adolf Hitler. Zusätzlich hatte der Angeklagte ein Foto seiner Cousine mit einer Wachsfigur Hitlers mit dem Schriftzug "Sieg heil" versehen.

Während der Untersuchungshaft fiel der Mann erneut auf. Er veröffentlichte ein weiteres Profilbild mit einem bekannten Wahlspruch der SS und fertigte Zeichnungen mit nationalsozialistischen Symbolen an, darunter Reichsadler und Hakenkreuze. Zudem wurde bekannt, dass er für ein Online-Konto ein Passwort mit Bezug zu einer führenden NS-Figur verwendet hatte, wie der ORF berichtet.

Auch Bilder, die der Angeklagte gezeichnet haben soll zeigen ähnliches: Ein Reichsadler, zwei Hakenkreuze und einen Grabstein mit der Aufschrift "Der Jude 1933-1945", immer wieder fanden sich die Aufschriften "Blut und Ehre" und die Zahlenkombination 88 auf den Zeichnungen.

Sammlerstücke vom Großvater

Vor Gericht bekannte sich der Mann grundsätzlich schuldig, relativierte jedoch mehrere Vorwürfe. Er gab an, die Gegenstände nach dem Tod seines Großvaters übernommen zu haben und nicht gewusst zu haben, dass deren Besitz und Verwendung strafbar seien.

Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd. Gleichzeitig wurden mehrere erschwerende Umstände berücksichtigt, darunter einschlägige Vorstrafen sowie weitere Verstöße während laufender Probezeiten und der Untersuchungshaft. Die Richter betonten, man habe dennoch ein Urteil mit Augenmaß gefällt, um dem Angeklagten eine Chance zur Änderung seines Verhaltens zu geben.

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