"Ich bin eigentlich ein Rot-Wähler", meinte der Angeklagte (49) am Dienstag beim Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt. Schon immer wollte er einmal als Tätowierer arbeiten, zuerst übte er – ohne Honorar – in seinem Keller.
Von 1. Februar 2024 bis zum 14. November 2024 sollen die Sitzungen in seinem Keller stattgefunden haben.
Einer seiner Kunden: Ein bereits wegen Wiederbetätigung verurteilter Mann. Zwei SS-Totenköpfe, ein Eisernes Kreuz, eine schwarze Sonne, die Worte "Ehre" und "Treue" tätowierte der Angeklagte dem Mann. Ungewöhnlich: Dazu kam auch noch ein Pezi-Bär mit der Zahl 88 – ein gängiger Nazi-Code: "Der Kunde meinte, das ist das Geburtsjahr seiner Tochter." Fotos der Tätowierungen schickte er dann per WhatsApp weiter, insgesamt waren es 32 Bilder.
Beim Prozess am Dienstag konnte der Angeklagte nicht wirklich sagen, warum er die einschlägigen Tattoos anfertigte: "Ich habe mir nichts dabei gedacht. Aber es war sicher ein Fehler", so der 49-Jährige. Er habe nur die Wünsche seines Kunden ausgeführt.
Eine rechte Gesinnung habe er nicht, die Kunden habe er einfach zum Üben gebraucht. Mittlerweile ist der Angeklagte bei einem Tätowierstudio angestellt – und kann weiter seiner Arbeit nachgehen.
Das Urteil wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung: 14 Monate bedingte Haft (nicht rechtskräftig).