Wer sein nächstes Auto, teuren Schmuck oder größere Anschaffungen lieber mit Bargeld bezahlt, muss sich bald umstellen. Ab 10. Juli 2027 gelten in Österreich neue Vorschriften, die das Bezahlen mit Scheinen deutlich einschränken. Besonders bei hohen Beträgen ist dann Schluss mit Bargeld. Doch auch bei kleineren Summen müssen sich Konsumenten auf Änderungen einstellen.
Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/1624, mit der die Europäische Union Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker bekämpfen will. Die neuen Bestimmungen gelten EU-weit und bringen erstmals eine einheitliche Bargeldobergrenze für gewerbliche Geschäfte.
Künftig dürfen Händler und Dienstleister Barzahlungen ab 10.000 Euro grundsätzlich nicht mehr annehmen. Wer beispielsweise bei einem Autohändler einen Wagen um 25.000 Euro kauft, muss den Kaufpreis auf anderem Weg begleichen, etwa per Überweisung.
Auch ein Aufteilen des Betrags hilft nicht weiter. Mehrere kleinere Barzahlungen, die wirtschaftlich zu einem einzigen Geschäft gehören, werden zusammengerechnet. Damit soll verhindert werden, dass die Obergrenze einfach umgangen wird.
Einzelne EU-Staaten dürfen zudem strengere Grenzen festlegen.
Nicht erst bei fünfstelligen Summen greifen die neuen Vorschriften. Bereits ab 3.000 Euro können zusätzliche Kontrollen notwendig werden.
Bei bestimmten gelegentlichen Bargeschäften müssen Unternehmen, die den entsprechenden Geldwäschevorschriften unterliegen, die Identität ihrer Kunden überprüfen. Dafür kann etwa ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden.
Wichtig: Eine Barzahlung ab 3.000 Euro ist damit nicht automatisch verboten. Die Regelung betrifft bestimmte Geschäfte und verpflichtet nicht jeden Händler bei jedem Einkauf zu einer Ausweiskontrolle.
Wer sein gebrauchtes Auto oder andere Gegenstände privat verkauft, muss sich wegen der neuen Obergrenze keine Sorgen machen.
Geschäfte zwischen zwei Privatpersonen bleiben ausgenommen, sofern beide nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
Damit kann etwa ein Fahrzeug auch weiterhin privat um mehr als 10.000 Euro in bar verkauft werden. Entscheidend ist also nicht nur der Kaufpreis, sondern auch, wer an dem Geschäft beteiligt ist.
Auch bei Einzahlungen auf das eigene Bankkonto gibt es Entwarnung. Die neue Bargeldobergrenze bedeutet nicht, dass größere Bargeldsummen künftig nicht mehr bei der Bank eingezahlt werden dürfen.
Wer beispielsweise 15.000 Euro auf sein Konto einzahlen möchte, kann das grundsätzlich weiterhin tun. Kreditinstitute sind von der entsprechenden Obergrenze ausgenommen.
Allerdings können Banken bei größeren Beträgen Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen. Die bestehenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche gelten weiterhin.
In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen. Bei bestimmten Geschäften greifen allerdings bereits Identifikations- und Nachweispflichten, insbesondere bei höheren Summen.
Mit 10. Juli 2027 ändert sich das grundlegend. Dann gilt auch hierzulande die neue EU-weite Bargeldgrenze für gewerbliche Zahlungen.
Bargeld verschwindet damit nicht aus dem Alltag. Wer allerdings künftig beim Händler eine größere Anschaffung um 10.000 Euro oder mehr tätigt, muss auf eine andere Zahlungsart ausweichen.