Coronavirus

Neue Corona-Regeln als Mücksteins letzte Tat vor Abgang

Mückstein tritt als Gesundheitsminister zurück. Bevor er das Ministerium aber verlässt, "schenkt" er dem Land noch eine neue Corona-Verordnung.

Roman Palman
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Mücksteins letzte (?) Verordnung beendet fast alle Corona-Maßnahmen.
Mücksteins letzte (?) Verordnung beendet fast alle Corona-Maßnahmen.
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Für Außenstehende überraschend, für Insider wohl eher weniger, hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am heutigen Donnerstag seinen Rücktritt verkündet. Bis zur Angelobung seines Nachfolgers will er die Amtsgeschäfte noch weiterführen, Vizekanzler Werner Kogler hebt den Vorarlberger Johannes Rauch auf den Stuhl des Ressort-Chefs. Die Grünen Parteigremien müssen das zwar noch absegnen, das gilt aber als Formsache. 

Nach seinem Abgesang, aber noch vor seinem Abgang, hat Mückstein die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ausgegeben. Diese ist ab sofort im Rechtsinformationssystems des Bundes abrufbar und regelt die nächsten Öffnungsschritte ab Samstag, die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wird dadurch obsolet.

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    Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab am 3. März 2022 eine "persönliche Erklärung" ab. 
    Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab am 3. März 2022 eine "persönliche Erklärung" ab.
    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

    Was jetzt neu wird

    Der 13 Paragraphen umfassende Rechtstext ist fast wie ein Geschenk für die der Pandemie leidigen Bürger: Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen!

    Keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine allgemeine Sperrstunde mehr, die Nachtgastronomie darf umfassend aufsperren, selbst Konsumation bei Veranstaltungen wird jetzt erlaubt. Das alles findet sich in der neuen Verordnung.

    Die Maskenpflicht ist (fast) Geschichte, gilt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

    Trotz dieser Trendwende gilt es aber auch weiterhin, jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Dahingehend wird es auch weiterhin Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geben.

    Gezeichnet: "Mückstein"

    Am Ende des Erleichterung verschaffenden Textes heißt es: "Diese Verordnung tritt mit 5. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft." Gezeichnet: "Mückstein" – eine Signatur, die wir wohl nicht mehr allzu oft zu sehen bekommen werden.