Politik

Minister will schärfere Regeln – nun fliegen die Fetzen

Das Gesundheitsministerium versinkt einmal mehr im Chaos: Die neue Corona-Verordnung ist gescheitert, auch aktuelle Infektionszahlen stehen aus.

Roman Palman
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Neo-Gesundheitsminister Johannes Rauch: Viel Gegenwind kommt aus den Bundesländern (Archivfoto, "Heute"-Montage)
Neo-Gesundheitsminister Johannes Rauch: Viel Gegenwind kommt aus den Bundesländern (Archivfoto, "Heute"-Montage)
apa/picturedesk

Keine aktuellen Corona-Zahlen am Mittwoch, keine Verordnung – Österreich holpert weiter durch die Pandemie. Wie berichtet, ist der Masken-Mittwoch abgesagt; die Rückkehr der FFP2-Pflicht in geschlossenen Räumen und auch das Comeback des Grünen Passes kommt nun frühestens am Donnerstag. Im zuständigen Gesundheitsministerium kracht es offenbar gewaltig, Neo-Minister Johannes Rauch hatte es nicht geschafft, die notwendige Verordnung rechtzeitig mit dem Koalitionspartner auszuhandeln.

Bis Mitternacht wurde zwischen ÖVP, Grünen und den Ländern verbittert über diese vergleichsweise zahnlosen Maßnahmen verhandelt und um die kleinsten Details gefeilscht. Wie "Heute" aus Insider-Kreisen erfuhr, waren vor allem die Quarantänebestimmungen und die Maskenpflicht im gesamten Handel umstritten. 

Köstinger teilt aus

Telekom-Ministerin Elisabeth Köstinger (VP), bei ihrer Pressekonferenz zur Breitbandmilliarde, auf das Chaos angesprochen, spielte den Ball direkt ins Grüne Lager zurück. Das sei die Zuständigkeit des Gesundheitsministers, gleichzeitig machte sie aber auch klar, dass sie Verständnis habe, dass die Bevölkerung jetzt "genug" hätte.

"In anderen EU-Ländern wurden die Maßnahmen auch abgeschafft. In Brüssel etwa gibt es keine Maskenpflicht in den Innenräumen mehr", erklärte sie wohl mehr in Richtung des nicht anwesenden Gesundheitsministers als für die versammelten Journalisten.

Bundesländer-Aufstand gegen Rauch

Gesundheitsminister Rauch bleibt aber hart und will die Verordnung immer noch durchbringen. "Für alle Gesetze und Verordnung braucht es das koalitionsinterne Einvernehmen, die intensiven Gespräche dauern an. Die letzten Abstimmungen laufen", heißt es auf "Heute"-Anfrage aus Rauchs Ministerium. Ziel sei eine Vereinbarung "im Laufe des heutigen Tages".

Verhandelt wird dem Vernehmen nach nicht bei einem großen Gipfeltreffen, sondern auf Beamten-  und Expertenebene sowie über Mail und WhatsApp. Dem Vernehmen nach regt sich massiver Widerstand aus den Bundesländern - diese wollen die geplanten Maßnahmen des Gesundheitsministers keinesfalls mittragen.

Rauft man sich zusammen, könnten die neuen Regeln am Donnerstag – mit einem Tag Verzögerung – auch wirklich in Kraft treten. Der letzte "Heute" vorliegende Entwurf sah Folgendes vor:

1
FFP2-Maske

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske wird auf zahlreiche Bereiche ausgeweitet. Allerdings entfällt diese Maskenpflicht stets, wenn Betreiber, Inhaber oder Mitarbeiter alle Kunden bzw. Passagiere auf ihre 3G-Nachweise kontrolliert.

➤ Im Inneren von Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr
➤ Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei Parteienverkehr
➤ Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen)
➤ Beim Betreten öffentlicher Orte ist in geschlossenen Räumen
➤ Einrichtungen zur Religionsausübung (also Kirchen, Moscheen, ...)

Beim Betreten öffentlicher Orte ist in geschlossenen Räumen schon jetzt stets eine Maske zu tragen, davor schützt auch ein 3G-Nachweis nicht. Selbes gilt – wie schon bisher – in Öffis, Taxis, Supermärkten und Co.

Kunden müssen Masken tragen

➤ Im gesamten Handel inklusive Dienstleistungsbetriebe wie Friseure und Co.
➤ In sämtlichen Betriebsarten des Gastgewerbes mit Ausnahme des Sitzplatzes (also auch in Discos)
➤ In Beherbergungsbetrieben in allgemein zugänglichen Bereichen (Lobby, Gemeinschaftsküchen usw.)
➤ Sportstätten
➤ Freizeit- und Kultureinrichtungen

AUCH HIER GIBT ES EIN COMEBACK DES GRÜNEN PASSES: Wenn ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt wird, entfällt die Maskenpflicht.

Als dieser zählt ein aufrechtes Impfzertifikat (Grüner Pass), ein maximal sechs Monate alter Genesungs- oder Absonderungsbescheid sowie negative Corona-Tests. Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 72 Stunden (in Wien wohl 48 Stunden), bei Schnelltests 24 Stunden.

2
Maske im Job

Beim Betreten von Arbeitsorten ist grundsätzlich eine Maske zu tragen. Ausnahme ist hier (wie schon früher), wenn physischer Kontakt zu haushaltsfremden Personen ausgeschlossen oder das Infektionsrisiko durch "sonstige geeignete Schutzmaßnahmen" minimiert werden kann.

Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams.

3
Home Office

Aufgrund der zugespitzten Infektionslage will die Regierung offenbar wieder verstärkt auf Homeoffice setzen. Es gibt aber erneut keine Verpflichtung, sondern eine Empfehlung. Einseitig angeordnet oder durchgesetzt werden kann Arbeit von zuhause auch nicht, Chefs und Mitarbeiter müssen sich auf ein Konzept einigen, steht in der Verordnung:

"Beim Betreten von Arbeitsorten ist besonders darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden."

4
Events

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Entfallen kann die Verpflichtung

➤ bei 3G-Vorlage
➤ während der Konsumation von Speisen und Getränken am zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz
➤ im privaten Wohnbereich

5
Spitäler, Heime

In Betriebsstätten und an sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, haben Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer eine Maske zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

6
Dauer

Die neue Corona-Verordnung sollte eigentlich am 23. März in Kraft treten, kommt nun aber frühstens am 24. März. – vorerst sollen die Maßnahmen bis zum 2. April gültig sein.

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