Für zahlreiche Pensionisten in Österreich gibt es bei der November-Auszahlung eine unangenehme Überraschung: Auf dem Konto landen um 26,85 Euro weniger als gewohnt. Der Grund ist eine neue Regelung beim E-Card-Service-Entgelt, das künftig auch von Pensionisten bezahlt werden muss.
Bisher waren sie grundsätzlich von dieser Gebühr ausgenommen. Wie Finanz.at berichtet, fällt die Befreiung ab November 2026 für einen Großteil der Betroffenen weg. Die Änderung wurde bereits im Vorjahr im Zuge der Budgetmaßnahmen beschlossen und betrifft mehr als zwei Millionen Menschen.
Die neue Gebühr wird erstmals im November 2026 fällig und gilt für das Kalenderjahr 2027. Der gesetzlich vorgesehene Stichtag ist der 15. November.
Pensionisten müssen dafür weder einen Antrag stellen noch selbst Geld überweisen. Die zuständige Pensionsversicherung zieht die 26,85 Euro direkt von der Pension ab.
Wichtig: Es handelt sich um eine jährliche Gebühr. Die Pension wird also nicht jeden Monat um diesen Betrag gekürzt.
Auch die Höhe des Service-Entgelts hat sich deutlich verändert. Im Jahr 2025 waren noch 13,80 Euro zu bezahlen. Für 2026 wurde der Betrag auf 25 Euro angehoben. Durch die jährliche Anpassung steigt die Gebühr für 2027 auf 26,85 Euro.
Für Pensionisten ist die Neuerung besonders einschneidend, da sie das Service-Entgelt bisher grundsätzlich nicht entrichten mussten.
Allerdings sind nicht alle von der neuen Zahlungspflicht betroffen. Für bestimmte Gruppen gelten weiterhin Ausnahmen.
Dazu zählen insbesondere Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen. Diese Leistung stockt niedrige Pensionen bis zum gesetzlich vorgesehenen Richtsatz auf.
Auch Personen, die aus Gründen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen grundsätzlich kein E-Card-Service-Entgelt bezahlen.
Eine wichtige Unterscheidung gibt es jedoch: Wer lediglich die jährliche Obergrenze für Rezeptgebühren erreicht hat, ist dadurch nicht automatisch dauerhaft von der E-Card-Gebühr befreit.
Die zusätzliche Belastung fällt in eine Zeit, in der viele Pensionisten trotz einer bevorstehenden Erhöhung mit einem Kaufkraftverlust rechnen müssen. Ab Jänner 2027 werden Pensionen bis zu einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von 6.930 Euro brutto grundsätzlich um 2,95 Prozent angehoben.
Wer darüber liegt, erhält einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Die Richtsätze für die Ausgleichszulage steigen um 3,3 Prozent. Die für die Anpassung maßgebliche Inflation liegt allerdings bei rund 3,35 Prozent. Damit bleibt die Erhöhung für viele Pensionisten hinter der Teuerung zurück.
Hinzu kommen die bereits gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge und nun auch das neue E-Card-Service-Entgelt.
Wer von der Gebühr betroffen ist, muss selbst nichts unternehmen. Die 26,85 Euro werden im November automatisch von der Pension einbehalten.
Abgerechnet wird damit bereits das Service-Entgelt für 2027. Auch in den Folgejahren wird die Gebühr nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Für Pensionisten ohne entsprechende Befreiung bedeutet das: Im November bleibt einmalig weniger Geld von der Pension übrig.