Die britische Kommunikationsaufsicht Ofcom hat formelle Ermittlungen gegen Meta eingeleitet. Im Mittelpunkt steht eine neue Funktion auf Instagram namens "Instants". Damit können Nutzer Bilder und Videos verschicken, die beim Empfänger nach einmaligem Ansehen wieder aus dem Konto verschwinden.
Ofcom will nun klären, ob Meta vor der Einführung ausreichend geprüft hat, welche Risiken von der Funktion ausgehen. Dabei geht es insbesondere um die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte und um Gefahren für Minderjährige.
George Lusty, bei Ofcom für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben zuständig, verwies auf die britischen Regeln zur Online-Sicherheit. Wesentliche Änderungen an Plattformen müssten vor ihrer Einführung einer entsprechenden Risikobewertung unterzogen werden. Im Fall von "Instants" bestehe der Verdacht, dass Meta diese Vorgaben nicht ausreichend erfüllt habe.
Meta widerspricht dem Vorwurf. Ein Sprecher des Konzerns erklärte, dass eine Risikobewertung durchgeführt und Ofcom über deren Ergebnisse informiert worden sei. Zudem verfüge "Instants" über mehrere Schutzmechanismen. Dazu gehören laut Meta unter anderem eine Sperre für Screenshots, das Verhindern von Weiterveröffentlichungen und Weiterleitungen sowie automatisch aktivierte Sicherheitsvorkehrungen für Jugendkonten.
Die britische Untersuchung steht im Zusammenhang mit dem Online Safety Act. Das Gesetz verpflichtet große Online-Plattformen zu umfangreichen Maßnahmen gegen illegale Inhalte und zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zwischen Meta und Ofcom gibt es bereits länger Streit über die Umsetzung des Gesetzes. Der US-Konzern geht unter anderem gegen den Umfang der Informationen vor, die er der britischen Aufsicht zur Verfügung stellen muss. Auch die von Ofcom verlangten Gebühren für die Regulierung sind Gegenstand eines Rechtsstreits.
Für Meta könnte die Untersuchung deshalb über die konkrete Instagram-Funktion hinaus Bedeutung bekommen. Ofcom muss nun prüfen, welche Risikobewertung Meta tatsächlich vorgenommen hat und ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Erst danach lässt sich feststellen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen den Online Safety Act vorliegt.