Für viele Autofahrer gehört die jährliche Pickerl-Überprüfung zu den lästigen Fixterminen. Ab 19. Mai 2027 soll sich das für Besitzer jüngerer Fahrzeuge ändern. Die §57a-Überprüfung wird künftig seltener notwendig sein.
Die neuen Intervalle gelten nicht nur für Neuwagen. Auch bereits zugelassene Fahrzeuge werden rückwirkend von der Änderung erfasst. Dafür soll eine neue Austauschplakette eingeführt werden, die sich Autobesitzer holen können.
Bisher galt bei Pkw das sogenannte 3-2-1-Modell. Die erste Überprüfung war drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später. Danach musste das Fahrzeug jedes Jahr kontrolliert werden.
Künftig gilt das Schema 4-2-2-2-1. Die erste Überprüfung ist damit erst nach vier Jahren notwendig. Weitere Kontrollen folgen nach jeweils zwei Jahren. Erst zehn Jahre nach der Erstzulassung muss das Fahrzeug jährlich zum Pickerl.
ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc sieht die längeren Intervalle mit gemischten Gefühlen. Regelmäßige Kontrollen seien wichtig für die Verkehrssicherheit. Ob seltenere Prüfungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben, lasse sich derzeit aber nicht eindeutig sagen. Vergleichbare Daten aus anderen Ländern gebe es nicht.
Neben den Intervallen wird auch die bisherige Toleranzregel geändert. Derzeit kann die Überprüfung einen Monat vor dem Stichtag oder bis zu vier Monate danach gemacht werden.
Künftig ist das Pickerl bereits vier Monate vor Ablauf möglich. Nach dem Stichtag gibt es allerdings keine Nachfrist mehr. Wer den Termin versäumt, fährt somit sofort ohne gültige Plakette.
Das Verkehrsministerium begründet die Änderung vor allem mit Problemen bei Auslandsfahrten. Die österreichische Nachfrist wurde in anderen Staaten oft nicht anerkannt. Autofahrer mussten deshalb teilweise mit hohen Strafen rechnen.
Ursprünglich sollte die Novelle bereits im Oktober 2026 in Kraft treten. ÖAMTC und ARBÖ warnten allerdings vor einer zu kurzen Vorbereitungszeit. Werkstätten und technische Systeme müssten rechtzeitig auf die neuen Abläufe umgestellt werden.
Zum Start ist deshalb eine Übergangsregel geplant. Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen Februar und Juni behalten vorerst die bisherige Frist. Autos mit einer Erstzulassung zwischen Juli und Oktober dürfen noch bis November überziehen.
Danach ist Schluss mit der Nachfrist: Ab dann gelten die neuen Pickerl-Regeln für alle Fahrzeuge vollständig.