Jetzt ist die große Pickerl-Änderung fix: Der Nationalrat hat am Montag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Neos eine Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen, die neue Regeln zur §57a-Überprüfung umfasst.
Für viele Autofahrer bedeutet das: Sie müssen künftig seltener zur Begutachtung ihres Fahrzeugs in die Werkstatt. In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit 19. Mai 2027.
Bisher gilt bei neuen Autos das 3-2-1-System. Das heißt: Erstes Pickerl nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren, danach jedes Jahr.
Künftig kommt das 4-2-2-2-1-System. Neue Autos müssen dann erst nach vier Jahren erstmals zur Begutachtung. Danach folgen mehrere Zwei-Jahres-Abstände. Erst nach zehn Jahren ist das Pickerl wieder jedes Jahr fällig.
„Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen.“Peter HankeMobilitätsminister (SPÖ)
In den ersten zehn Jahren fallen damit drei Pickerl-Termine weg. Die Regierung spricht von Entlastung: "Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen", sagt Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ).
Erleichterungen kommen auch für Werkstätten. Sie müssen künftig weniger Papierkram erledigen, indem die verpflichtende Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Pickerl-Gutachtens entfällt.
Eine weitere Änderung kommt beim Pickerl: Die bisherige Toleranzfrist fällt weg. Bisher konnte das Pickerl noch bis zu vier Monate nach Ablauf gemacht werden, ohne dass man in Österreich eine Strafe riskierte. Das wird gestrichen, künftig muss die neue Prüf-Plakette spätestens am Tag der Fälligkeit auf der Scheibe picken. Wer den Stichtag verpasst, hat also kein Polster mehr.
Die bisherige Regelung konnte bei Fahrten ins Ausland zu Problemen führen, da die in Österreich geltende viermonatige Toleranzfrist dort oft nicht anerkannt und daher teilweise hoch sanktioniert wurde.
Die Nachfrist fällt also weg – dafür kann man sein Auto künftig bis zu vier Monate vor der Fälligkeit zur §57a-Überprüfung bringen, was bisher nicht erlaubt war.
Keine Zustimmung für die Änderungen gab es von den Grünen. In einem Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten, argumentierte die grüne Abgeordnete Elisabeth Götze. Eine Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig entdeckt werden könnten.