Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs will Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) das sogenannte "Social Egg Freezing" rasch gesetzlich regeln. Nach ihren Vorstellungen sollen Frauen eingefrorene Eizellen künftig bis zu einem Alter zwischen 45 und 50 Jahren einsetzen dürfen.
Der VfGH hatte das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, im Jahr 2025 als verfassungswidrig eingestuft. Bis spätestens 31. März 2027 muss eine neue gesetzliche Regelung beschlossen werden, danach fällt das bisherige Verbot weg.
"Wir sollten uns hier keine Zeit mehr lassen, das zu regeln", erklärte Bauer in einer Pressemitteilung. Nach zahlreichen Expertengesprächen spricht sich die Ministerin für eine Altersgrenze zwischen 45 und 50 Jahren beim Einsetzen eingefrorener Eizellen aus. Für die Entnahme von Ei- und Samenzellen hält sie hingegen keine Altersgrenze für notwendig.
Derzeit informiert sich Bauer bei einem Arbeitsbesuch in Berlin über das Thema. Dort trifft sie die deutsche Familienministerin Karin Prien und besucht eine Beratungsstelle für Menschen mit Kinderwunsch.
Begleitend zur Einführung des "Social Egg Freezing" fordert Bauer eine umfassende Aufklärung. Betroffene müssten über die Risiken informiert und davor gewarnt werden, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, dass ein Kinderwunsch dadurch beliebig lange aufgeschoben werden könne.
Zudem soll der IVF-Fonds weiterentwickelt werden. Dieser unterstützt Paare bei einer medizinisch notwendigen künstlichen Befruchtung.
Bauer will den Schwerpunkt stärker auf ungewollte Kinderlosigkeit legen. "Kinder sind etwas Schönes. Umso schmerzlicher ist es für Paare, wenn sich der eigene Kinderwunsch nicht gleich erfüllen lässt."
Nach Angaben der Ministerin seien zehn bis 15 Prozent aller Partnerschaften in Österreich ungewollt kinderlos. "65 Prozent der jungen Menschen wünschen sich eine Familie mit Kindern", sagte Bauer. "Junge Menschen mit Kinderwunsch sollten vorsorgen können, wenn sie noch nicht den richtigen Partner oder die richtige Partnerin gefunden haben."
Außerdem sprach sich die Familienministerin erneut für einen gestaffelten Mutterschutz nach Schwangerschaftsverlust nach deutschem Vorbild aus. Vorgesehen wäre eine Opt-out-Regelung.
Demnach soll es ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu zwei Wochen Mutterschutz geben, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen. Bestehende Möglichkeiten wie der Krankenstand sollen weiterhin bestehen bleiben.
SPÖ und Neos hatten sich in der Vergangenheit gegen einen Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgesprochen. Die SPÖ verwies auf den bestehenden Krankenstand als geeignete Lösung. Die Neos äußerten die Sorge, dass eine solche Regelung Auswirkungen auf den straffreien Schwangerschaftsabbruch haben könnte.