Für viele Autobesitzer könnte eine geplante Änderung beim Pickerl künftig Folgen haben. Im Zuge der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes soll die bisherige Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung wegfallen.
Bislang konnten Autofahrer den Überprüfungstermin um bis zu vier Monate überschreiten. Nach den aktuellen Plänen wäre damit Schluss. Das Pickerl müsste künftig exakt zum vorgesehenen Zeitpunkt gültig sein.
Gleichzeitig soll sich auch das Prüfsystem ändern. Die bisherige 3-2-1-Regelung würde durch ein neues Modell ersetzt. Zudem soll die Begutachtung künftig bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Termin möglich sein. Bisher war dies nur einen Monat davor erlaubt.
Die Novelle enthält darüber hinaus weitere Änderungen. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen für Werkstätten, Fahrlehrer, Lkw-Kontrollen sowie neue Zugriffsmöglichkeiten auf Pickerl-Daten im Bereich der Betrugsbekämpfung.
Kritik kommt von der FPÖ. Niederösterreichs Verkehrslandesrat Udo Landbauer warnt vor Problemen für Motorradfahrer und Besitzer historischer Fahrzeuge. Viele von ihnen legen Kennzeichen und Zulassung während der Wintermonate still.
Fällt der Pickerltermin etwa in den Dezember, könnten Besitzer künftig in Schwierigkeiten geraten. "Früher konnte man die Begutachtung einfach im Frühjahr nachholen. Mit dem Wegfall der viermonatigen Toleranzfrist ist das künftig nicht mehr möglich", warnt der FPÖ-Niederösterreich-Chef.
Für den freiheitlichen Landesparteiobmann ist die geplante Regelung ein weiterer Schlag gegen Fahrzeugbesitzer. "Der Wegfall der vier Monate Toleranzfrist würde vor allem Oldtimer- und einige Zweiradbesitzer hart treffen", so Landbauer.
Die FPÖ fordert daher, die bisherige Toleranzfrist beizubehalten. Die Bundesregierung solle "in die Gänge zu kommen" und die geplante Verschärfung überdenken.