Viele Autobesitzer wünschen sich einen Look, der auffällt. Besonders beliebt sind stark glänzende oder spiegelnde Chromfolien. Doch hier beginnt das Risiko: Sobald der Effekt andere Verkehrsteilnehmer blendet, gilt das Fahrzeug als unsicher.
Laut der deutschen Verti Versicherung kann in solchen Fällen die Betriebserlaubnis erlöschen. Polizei und TÜV prüfen das im Einzelfall. So wurde bereits ein goldfarbenes Luxusauto stillgelegt, weil die Spiegelung zu stark war.
Wie "Chip" berichtet, riskiert man mit solchen Folien in Deutschland Bußgelder bis zu 135 Euro, Punkte in Flensburg und die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs.
Auch das Gegenteil von glänzend ist verboten: Vantablack, das schwärzeste Schwarz der Welt, ist zwar ein Designertraum, im Straßenverkehr jedoch tabu. Der Lack schluckt fast jedes Licht und macht Fahrzeuge kaum sichtbar.
Ebenso unzulässig sind fluoreszierende oder selbstleuchtende Farben. Sie zählen zu lichttechnischen Einrichtungen und sind nur bei vorgeschriebenen Warnmarkierungen erlaubt. Ein Auto, das im Dunkeln von selbst leuchtet, würde andere irritieren.
Wer sein Fahrzeug wie einen Polizeiwagen oder ein Rettungsauto gestaltet, überschreitet eine klare rechtliche Grenze. Schon harmlose Imitationen können rechtliche Folgen haben – neben Bußgeld drohen sogar Freiheitsstrafen, wenn ein Einsatz behindert werden könnte.
Selbst wenn eine Lackierung erlaubt ist, reicht es nicht aus, sie einfach aufzutragen. Wer die Grundfarbe seines Autos ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.