Die Bundesregierung plant mit der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) Änderungen bei der §57a-Begutachtung ("Pickerl"). Künftig soll die Überprüfung zwar bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Termin möglich sein, die bisherige viermonatige Toleranzfrist danach würde jedoch entfallen.
Für Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ NÖ) ist das ein weiterer Angriff auf Autofahrer und Motorradfahrer.
„Die Verlierer-Ampel reitet mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes und dem Wegfall der Toleranzfrist den nächsten Angriff auf Autofahrer und Motorradfahrer. Diese dürfen nicht immer nur die Dummen sein.“Verkehrslandesrat Udo Landbauer, FPÖ
Besonders betroffen seien laut dem freiheitlichen Landesrat Besitzer von Oldtimern und bestimmten Motorrädern. Viele historische Fahrzeuge würden während der kalten Jahreszeit abgemeldet oder die Kennzeichen hinterlegt.
"Fällt der Begutachtungszeitpunkt genau in diese Hinterlegungszeit, kann es zu zeitlichen Problemen beim Pickerltermin kommen", warnt Landbauer. Hinzu kämen bei Oldtimern oft lange Wartezeiten auf Ersatzteile, die notwendige Reparaturen zusätzlich verzögern könnten.
Der FPÖ-Politiker wirft der Bundesregierung vor, bestehende Spielräume nicht zu nutzen. "Die selbst von der EU eingeräumten Ausnahmemöglichkeiten werden durch die autofahrerfeindliche Bundesregierung ignoriert", so Landbauer.
Er fordert daher Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen und spricht sich dafür aus, die bisherige viermonatige Toleranzfrist für Oldtimer- und Zweiradbesitzer beizubehalten. Die Bundesregierung müsse hier "endlich in die Gänge kommen", fordert der Verkehrslandesrat.