Was jahrelang für viele Autofahrer selbstverständlich war, soll nun Geschichte sein: Die Bundesregierung plant das Aus für die viermonatige Toleranzfrist beim Pickerl. Besonders Oldtimer- und Motorradbesitzer schlagen Alarm.
Mit der geplanten 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) kommt eine umfassende Reform der §57a-Begutachtung. Während die Regierung längere Prüfintervalle für neuere Fahrzeuge als Entlastung verkauft, fällt gleichzeitig eine Regelung weg, die Millionen Autofahrern bisher viel Spielraum verschafft hat.
Bisher galt beim Pickerl eine viermonatige Toleranzfrist. Wer die Begutachtung nicht rechtzeitig schaffte oder nach einem negativen Gutachten noch Reparaturen durchführen musste, hatte mehrere Monate Zeit, das Fahrzeug wieder vorzuführen. Genau diese Möglichkeit soll "Heute"-Infos zufolge nun komplett gestrichen werden.
Künftig kann das Pickerl zwar deutlich früher gemacht werden, dafür gibt es nach dem Stichtag aber keine Toleranz mehr. Statt wie bisher nur einen Monat vor der Fälligkeit, darf die Überprüfung künftig bereits vier Monate früher durchgeführt werden. Wer den Termin versäumt, hat damit kein gültiges Pickerl mehr und die Betriebserlaubnis erlischt.
Die Regierung führt gleichzeitig ein neues System für die Überprüfungsintervalle ein: Erstes Pickerl erst nach 4 Jahren, danach alle 2 Jahre bis zum Fahrzeugalter von 10 Jahren. Ab dem 10. Jahr muss das Auto wieder jährlich zur technsichen Begutachtung gebracht werden.
Genau hier sieht FPÖ-Niederösterreich-Chef und Verkehrslandesrat Udo Landbauer massive Probleme. Viele Oldtimer und Motorräder werden während der Wintermonate abgemeldet, die Kennzeichen hinterlegt und die Fahrzeuge in Garagen eingewintert. Fällt der Pickerltermin etwa in den Dezember, könnten Besitzer künftig in Schwierigkeiten geraten.
"Früher konnte man die Begutachtung einfach im Frühjahr nachholen. Mit dem Wegfall der viermonatigen Toleranzfrist ist das künftig nicht mehr möglich", warnt Landbauer. Auch bei historischen Fahrzeugen komme hinzu, dass Ersatzteile oft schwer erhältlich seien und Reparaturen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen könnten.
Für den freiheitlichen Landesparteiobmann ist die geplante Regelung ein weiterer Schlag gegen Fahrzeugbesitzer. "Der Wegfall der vier Monate Toleranzfrist würde vor allem Oldtimer- und einige Zweiradbesitzer hart treffen", so Landbauer.
Er fordert deshalb eine Sonderregelung für historische Fahrzeuge und Motorräder. Die Bundesregierung müsse die von der EU vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten nutzen und die bisherige Toleranzregel zumindest für diese Gruppen beibehalten. "Die selbst von der EU eingeräumten Ausnahmemöglichkeiten werden durch die autofahrerfeindliche Bundesregierung ignoriert", kritisiert der Verkehrslandesrat.