Wenn am Straßenrand ein Blitzer auftaucht, greifen viele Autofahrer reflexartig zur Lichthupe. Die Geste wirkt solidarisch und hilfreich – kann aber schnell teuer werden.
Denn das Warnen per Lichthupe ist in den meisten Fällen schlicht verboten. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Signalhorn und Lichtzeichen nur eingesetzt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.
Wie "Chip" berichtet, ist die Lichthupe konkret nur in zwei Fällen erlaubt: bei einer unmittelbaren Gefahr oder außerhalb geschlossener Ortschaften beim Überholen. Ein Blitzer stellt aber keine Gefahr dar – wer trotzdem hupt, verstößt gegen die Vorschriften und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ganz ohne Optionen sind Autofahrer aber nicht. Wer andere warnen möchte, kann auf eine legale Alternative ausweichen: Ein simples Handzeichen ist erlaubt und erfüllt denselben Zweck wie die Lichthupe.
Blitzer-Apps oder Radarwarner sind dagegen während der Fahrt verboten. Der Automobilclub ADAC empfiehlt deshalb, sich schlicht an die Tempolimits zu halten und vorausschauend zu fahren. So braucht man weder Lichthupe noch Tricks.