Durch Foto gefasst

Räuber-Duo tappt nach Winzer-Überfall in die Radarfalle

Zwei Syrer überfielen am 2. Februar bei Gols (Bgld.) einen Winzer. Ein Blitzfoto brachte die Ermittler schließlich auf die Spur – nun fiel das Urteil.
Christian Tomsits
21.04.2026, 07:30
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Am 2. Februar gegen 9 Uhr wurde ein 34-jähriger Winzer in einem Weingarten bei Gols mitten in der Arbeit überrascht. Laut Anklage hielten zwei Syrer mit einem silbernen Ford Focus ohne Kennzeichen an, stiegen aus und baten den Mann um Wasser. Wenige Augenblicke später eskalierte die Lage.

Das Duo soll eine Waffe gezogen, den 34-Jährigen zu Boden geworfen und ihm das Handy entrissen haben. Außerdem forderten die Männer laut Anklage den Autoschlüssel, Bargeld und seine Armbanduhr. Der Winzer blieb verletzt zurück und musste noch mitansehen, wie einer der Verdächtigen mit seinem Skoda davonraste. Der zweite Mann fuhr mit dem Ford hinterher.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte  >

Zurück blieb wenig später nur der kaputte Fluchtwagen: Der Ford wurde in Mönchhof mit offener Heckklappe entdeckt. Eine Zeugin beobachtete aus dem Fenster, wie die beiden Männer ihr Gepäck umluden. Dabei prägte sie sich auch ihre Gesichter ein.

Die Flucht führte rasch über die Grenze. Nur 18 Minuten nach dem Überfall soll das Duo bereits in Ungarn gewesen sein. Entscheidend für die Ermittlungen waren schließlich DNA-Spuren im zurückgelassenen Auto und ein Blitzerfoto aus Deutschland. Dort wurden beide Verdächtigen von einem Radar erfasst – und genau dieses Bild führte die Polizei auf ihre Spur.

Die Männer wurden in Deutschland gefasst und nach Eisenstadt überstellt. Vor Gericht verteidigte Top-Anwalt Wissam Barbar die beiden Syrer. Der Erstangeklagte zeigte sich geständig und wurde wegen Raubes zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Er konnte nach dem Urteil die Justizanstalt als freier Mann verlassen. Der Zweitangeklagte fasste wegen massiver Vorstrafen vier Jahre unbedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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