Es ist eine wichtige Entlastung in diesen Zeiten der hohen Spritpreise. Pendler leiden besonders unter den Kosten an den Zapfsäulen, im Burgenland gibt es für sie auch 2026 wieder Unterstützung: einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 850 Euro.
Das Geld richtet sich an Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Voraussetzung ist unter anderem ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 50.000 Euro. Für Alleinerziehende erhöht sich diese Grenze pro Kind um 10 Prozent.
Auch die Strecke spielt eine Rolle: Mindestens 20 Kilometer zur Arbeit müssen es sein. Je nach Entfernung fällt der Zuschuss unterschiedlich hoch aus. Ab 20 Kilometern gibt es 141 Euro, ab 50 Kilometern 352 Euro und ab 100 Kilometern 526 Euro – dazu kommen 3 Euro pro weiterem Kilometer.
Wichtig: Öffentliche Verkehrsmittel müssen unzumutbar sein, etwa wenn es keine passende Verbindung gibt. Außerdem darf es keinen Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber geben.
Der Zuschuss wird einmalig ausbezahlt und direkt aufs Konto überwiesen – der maximale Betrag beträgt 850 Euro. Wer weniger arbeitet, etwa in Teilzeit oder im Homeoffice, bekommt entsprechend weniger.
Beantragt werden kann die Förderung ausschließlich online – und zwar noch bis 30. Juni 2026. Dafür braucht es unter anderem ein ausgefülltes Formular und eine Bestätigung vom Arbeitgeber.
Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben. Gerade bei längeren Arbeitswegen kann sich der Antrag aber deutlich lohnen.