Für Autofahrer steht eine der größten Änderungen beim Pickerl seit Jahren bevor. Der Verkehrsausschuss hat die Novelle zur §57a-Begutachtung auf den Weg gebracht. Damit kann die neue Regelung in der kommenden Woche im Nationalrat beschlossen werden.
Künftig gelten für Neuwagen längere Prüfintervalle. Anstelle des bisherigen 3-2-1-Systems kommt ein 4-2-2-2-1-Modell. Die erste Begutachtung ist dann erst nach vier Jahren fällig. Danach folgen mehrere Prüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst ab dem zehnten Jahr muss das Fahrzeug wieder jährlich zum Pickerl.
Für Fahrzeughalter bedeutet das weniger Werkstatttermine. Innerhalb der ersten zehn Jahre müssen Neuwagen drei Mal weniger zur verpflichtenden §57a-Begutachtung. Auch Werkstätten sollen entlastet werden, weil die Pflicht zur Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Pickerl-Gutachtens entfällt.
Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) begrüßt die Reform: "Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen."
Eigentlich hätte die Neuregelung bereits im Oktober dieses Jahres starten sollen. Nach Einwänden von ÖAMTC, ARBÖ und weiteren Stellen wegen notwendiger organisatorischer Vorbereitungen wurde der Beginn jedoch verschoben. Nun tritt die Reform am 19. Mai 2027 in Kraft.
Nicht nur die Prüfintervalle ändern sich. Auch die bisherige viermonatige Toleranzfrist nach Ablauf des Pickerls wird abgeschafft. Künftig muss die §57a-Plakette spätestens am Tag der Fälligkeit gültig sein. Dafür können Autofahrer die Begutachtung bereits bis zu vier Monate vor dem Stichtag durchführen lassen.
Die bisherige Nachfrist sorgte vor allem im Ausland immer wieder für Probleme, weil sie dort häufig nicht anerkannt wurde und teilweise hohe Strafen drohten.
Neben der Pickerl-Reform brachte der Verkehrsausschuss weitere Vorhaben auf den Weg. So soll der Ausbau von E-Ladestationen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen erleichtert werden. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen für Testbetriebe mit fahrerlosen Fahrzeugen geschaffen.
Auch im Luftfahrtbereich sind Änderungen geplant - unter anderem sollen Flughafenmitarbeiter bei Sicherheitsüberprüfungen mehr Rechtsschutz erhalten und die Regeln für Drohnen klarer werden.