Gesetzesänderung

Jetzt fix: DANN tritt neue Pickerl-Regelung in Kraft

Die neuen Bestimmungen beim Pickerl gelten ab 19. Mai 2027. Autofahrer müssen dann seltener zur §57a-Überprüfung – und die Toleranzfrist fällt weg
Angela Sellner
02.07.2026, 20:21
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Für Autofahrer ändert sich bald eine wichtige Regel: Das Pickerl soll künftig seltener fällig werden. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde nun im Verkehrsausschuss auf den Weg gebracht und kann damit in der kommenden Woche im Nationalrat beschlossen werden.

Konkret geht es, wie bereits berichtet, um die §57a-Begutachtung. Bisher gilt bei neuen Autos das 3-2-1-System. Das heißt: Die erste Überprüfung ist nach drei Jahren fällig, dann nach zwei Jahren und danach jedes Jahr.

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Nur noch alle zwei Jahre

Künftig soll daraus ein 4-2-2-2-1-System werden. Neue Autos müssen dann erst nach vier Jahren erstmals zur Begutachtung. Danach folgen mehrere Zwei-Jahres-Intervalle. Erst nach zehn Jahren wird das Pickerl wieder jedes Jahr fällig.

Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) brachte Novelle zum Kraftfahrtgesetz.
Denise Auer
„Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen.“
Peter HankeMobilitätsminister (SPÖ)

Für Autofahrer bedeutet das: In den ersten zehn Jahren müssen sie drei Mal weniger zur Pickerl-Überprüfung. Auch Werkstätten werden entlastet, indem die verpflichtende Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Pickerl-Gutachtens entfällt.

Ab 19. Mai 2027

Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) erklärt: "Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen."

Geplant ist, dass die neue Regelung am 19. Mai 2027 in Kraft tritt. Ursprünglich war ein Start schon heuer im Oktober angedacht. Nach Bedenken von ÖAMTC, ARBÖ und anderen Stellen wegen notwendiger organisatorischer Vorbereitungen wurde der Zeitplan aber nach hinten verschoben.

Aus für Toleranzfrist

Auch bei der Toleranzfrist kommt im Übrigen eine Änderung: Bisher konnte das Pickerl bis zu vier Monate nach Ablauf gemacht werden. Diese Nachfrist soll künftig wegfallen; das Pickerl muss spätestens am Tag der Fälligkeit auf der Scheibe picken. Dafür soll die §57a-Überprüfung bis zu vier Monate vor der Fälligkeit möglich sein, was bisher nicht ging.

Die diesbezüglich bislang geltende Regelung stellte vor allem bei Fahrten ins Ausland ein Problem dar, da die in Österreich geltende viermonatige Toleranzfrist dort oft nicht anerkannt und daher teilweise hoch sanktioniert wurde.

E-Ladestationen bis Drohnen

Neben dem Pickerl-Paket wurden im Verkehrsausschuss auch weitere Vorhaben auf den Weg gebracht. So soll der Ausbau von E-Ladestationen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen leichter werden.

Zudem schafft die Regierung jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen, um das automatisierte Fahren in Österreich weiter voranzubringen. Künftig können auch fahrerlose Fahrzeuge im Rahmen von Testbetrieben rechtssicher erprobt werden.

Auch für die Luftfahrt sind Änderungen geplant. Beschäftigte an Flughäfen sollen bei Sicherheitsüberprüfungen mehr Rechtsschutz bekommen. Für Drohnen sollen klarere Regeln geschaffen werden.

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